Förderprogramme zur Senkung des Energieverbrauchs
Mit zinsgünstigen Darlehen und lukrativen Tilgungszuschüssen fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Bau, Kauf und die Sanierung bzw. den Umbau von Wohneigentum. Ein Schwerpunkt der Förderprogramme ist, Anreize für eine hohe Energieeffizienz der geförderten Gebäude zu geben.
Voraussetzung ist, dass dabei die geltenden öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz deutlich übertroffen werden und innovative Anlagentechnik Verwendung findet. Durch diese gezielten Maßnahmen soll den ständig steigenden Energiekosten entgegengewirkt und dem gesellschaftlichen Anliegen entsprochen werden, den CO2-Ausstoß wirksam zu reduzieren. Die aktuell gültigen Förderbeträge und Bedingungen sind auf der Internetplattform der KfW (www.kfw.de) veröffentlicht.
Für und Wider
Überaus günstige Zinsen mit langjähriger Kreditlaufzeit und Zinsbindung machen das KfW-Effizienzhausprogramm besonders im Neubau für private Bauherren interessant. Hinzu kommen attraktive Tilgungszuschüsse. Je nach gewähltem Standard – Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40plus – sind Zuschüsse von bis zu 5.000 €, 10.000 € oder 15.000 € möglich. Das ist „geschenktes Geld“, auf das viele nicht verzichten wollen.
Es gibt aber auch eine Kehrseite der Medaille. Die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV2014) ist prinzipiell systemneutral und systemoffen. Sie verpflichtet zur Anwendung bestimmter Normen und Berechnungsregeln, schreibt aber allgemein keine Baustoffe oder Anlagentechniken zwingend vor. Dementgegen fordert die KfW für den Zugang zu ihren Effizienzhausstandards die Einhaltung festgelegter technischer Mindestanforderungen.
So mancher privater Bauherr betrachtet das als Beschränkung seiner Gestaltungsfreiheiten. Auf der Suche nach Alternativen ist nicht auszuschließen, dass gemeinsam mit Architekten und Fachplanern auch tatsächlich Lösungen gefunden werden, die den Bauherrenvorstellungen vom eigenen Haus besser entsprechen, die ähnliche energetische Effekte bringen und möglicherweise auch mit geringeren Baukosten verbunden sein können.
Komplettangebote von Hausbaufirmen kritisch prüfen
Wer sich die KfW-Förderung sichern will, findet inzwischen bei viele Hausbaufirmen KfW-geförderte Produkte, einschließlich der hierfür geforderten Baubegleitung. Hierbei hat der Bauherr meist keinen Einfluss darauf, mit welchen Mitteln die energetischen Ziele erreicht werden sollen, und ist ausschließlich auf die vom Hausanbieter angebotene Lösung angewiesen.
Dabei bleiben meist die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten des Baugrundstückes mit allen Vor- und Nachteilen unberücksichtigt, wenn nicht die Bauherren selbst nachdrücklich auf deren Beachtung drängen. Auch alternative Vorstellungen der Bauherren lassen sich häufig nur mit Zusatzkosten oder überhaupt nicht umsetzen.
Bei Inanspruchnahme der Effizienzhausförderung ist stets der Bauherr bzw. Erwerber Vertragspartner der KfW und verpflichtet sich gleichzeitig die Fördervoraussetzungen zu beachten und einzuhalten. Nur er allein haftet gegenüber der Bank bei Nichteinhaltung und Verstößen. Dessen sollte er sich stets bewusst sein und sich nicht ausschließlich auf die Zusagen und Versprechungen der Hausbaufirmen verlassen.
Einbeziehung eines Sachverständigen unerlässlich
Da es in der Vergangenheit häufig erhebliche Diskrepanzen zwischen prognostiziertem Energiebedarf und tatsächlichen Verbräuchen gab, ist seit einiger Zeit die Einbeziehung eines Sachverständigen Grundvoraussetzung für die KfW-Förderung. Dieser muss nicht nur als qualifizierter Energieberater gelistet sein (www.energie-effizienz-experten.de/), sondern vor allem unabhängig und weisungsfrei tätig sein können. Auch diese Leistungen sind förderfähig und können in der Regel auf Antrag um 50% bezuschusst werden.
Da vielfach Angestellte der Hausbaufirmen oder für diese überwiegend tätige Personen als Energieberater agieren, sollte deren Unabhängigkeit kritisch hinterfragt und geprüft werden. Es liegt in der Entscheidung jedes Antragstellers, welchen Sachverständigen er beauftragt.
Hohe Anforderungen an Energieexperten
Zu den Mindestleistungen dieser Energieeffizienzexperten gehören nach dem KfW-Anforderungskatalog unter anderem die energetische Fachplanung mit allem was dazu gehört. Ebenso sind ein Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept zu erstellen. Zu erarbeiten sind weitere Planungsunterlagen wie zum Beispiel die thermische Simulation der Solaranlage oder der Nachweis produktspezifischer Anlagenkennwerte. Zu prüfen ist die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen.
Der Experte unterstützt die Erstellung des Förderantrages durch Ausfüllen des KfW- Formulars „Bestätigung um Antrag“. Zu seinen Aufgaben gehört weiterhin, bei der Ausschreibung und Angebotseinholung sowie dem Abgleich mit den geplanten energetischen Maßnahmen mitzuwirken.
Die energetisch relevanten Daten sind mit dem Anlageninstallateur abzustimmen und schließlich die Planungsunterlagen an den Bauherrn zu übergeben. Während der Baubegleitung hat der beauftragte Experte Baustellenkontrollen zur Überprüfung der eingebauten Dämmstoffe, Bau- und Anlagenteile vor deren Bekleidung durchzuführen sowie die Kontrolle der Umsetzung des Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzepts sowie der ggf. vorgesehenen lüftungstechnischen Maßnahmen sicherzustellen.
Zu kontrollieren ist die erfolgreiche Durchführung der Luftdichtheitsmessung. Das dazugehörige Messprotokoll muss entsprechenden Mindestanforderungen genügen. Überprüft werden muss auch die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Einregulierung der Anlagentechnik sowie deren Übergabe mit technischer Einweisung an die Bauherrn.
Zum Schluss bleibt die Dokumentation der Baubegleitung und die Übergabe an den Bauherrn, die Kontrolle des Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude durch Vergleich zwischen Berechnungsvorgaben und Bauausführung und die Ausfüllung des KfW-Formulars „Bestätigung nach Durchführung“.
Simulationsrechnungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen einfordern
Um realistische Verbrauchsdaten prognostizieren zu können, reicht in der Planungsphase das Aufstellen es energetischen Wärmeschutznachweises allein nicht aus. So ist es unumgänglich, bei der Entscheidungsfindung für die Auswahl des Heizwärmeerzeugers (z.B. Wärmepumpe) und der Nutzung regenerativer Energien (z.B. Solartechnik) Simulationsrechnungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen.
Bei einem angebotenen Komplettpaket ist das oft nicht gegeben und kritisch zu hinterfragen, ob das Angebot tatsächlich die effizienteste und wirtschaftlichste Lösung ist.
Qualifizierte Vertragspartner Voraussetzung
Bauen kostet eine Menge Geld. Energetisch vorausschauend bauen ist sogar noch teurer, amortisiert sich bei korrekter Planung und Umsetzung aber in der Regel in überschaubaren Zeiträumen. Damit die angestrebten Ergebnisse tatsächlich eintreten, sind über das übliche Maß hinausgehende Anstrengungen bei der Planung und Bauausführung erforderlich.
Dies setzt qualifizierte Vertragspartner voraus, die die Interessenten nicht nur frühzeitig umfassend beraten, sondern auch deren fachliche Umsetzung beherrschen und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen tätig sind. Daher sollten sich private Bauherren bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern nicht allein auf die Zusagen der Vertragspartner verlassen, im Sinne des Förderungsempfängers tätig zu werden.
Es ist vielmehr erforderlich, die auf der KfW-Website stehenden, ständig aktualisierten Informationen zu kennen und sich dazu ggf. unabhängig beraten zu lassen. Auch bei der Wahl des für die KfW-Baubegleitung notwendigen Sachverständigen ist kritisch zu prüfen, inwieweit dieser unabhängig tätig ist und für den Bauherren bzw. Erwerber beratend und betreuend zur Verfügung stehen kann. Nur so kann ein hohes Maß an Sicherheit erreicht werden, dass die Zusagen der prognostizierten energetischen Qualität der Immobilie auch tatsächlich eintreten.
Dipl.-Ing. Jürgen Friedrichs, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.
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