Die Grundbesitzsteuer ist eine Objektsteuer auf Grundstücke und deren Bebauung. Der jeweilige Satz wird von der Stadt bzw. Gemeinde mit festgelegt und vom zugehörigen Finanzamt des Bundeslandes erhoben. Besteuerungsgrundlage ist dabei der sogenannte Einheitswert, der sich an der Grundsteuermesszahl orientiert. Diese wird aus der spezifischen Nutzung des Grundstückes ermittelt. Ausschlaggebend für die Grundbesitzsteuer ist auch der kommunal unterschiedliche Hebesatz und ob das Grundstück in den alten oder neuen Bundesländern liegt.
Kommentar hinterlassen