Neun von zehn Bauherren bauen heute ein schlüsselfertiges Haus, konstatiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Meist beginnen sie die Suche nach dem Traumhaus im Internet, auf Ausstellungen oder in Baugebieten. Weil die Grundstücke in guten Lagen rar sind, verlangen manche Bauträger dort von den Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr.
In der Regel wird die Reservierungsgebühr beim Kaufabschluss später verrechnet. Kommt es nicht zum Kauf, fällt die Reservierungsgebühr aber an den Bauträger. Viele Bauherren können sich den Verlust der Gebühr finanziell nicht erlauben und kaufen deshalb zum Schluss wider besseres Wissen das reservierte Haus.
Der VPB rät deshalb dringend: Angehende Bauherren sollten sich gar nicht erst zur Zahlung einer Reservierungsgebühr verpflichten lassen. Und, falls es doch passiert ist: Liegt diese Reservierungsgebühr sehr hoch, etwa bei rund zehn Prozent der üblichen Maklergebühr, muss sie nach aktueller Rechtsprechung notariell vereinbart werden. Nur das bindet die Bauherren. Andernfalls ist die Reservierungsklausel unwirksam und die Reservierungsgebühr kann zurückverlangt werden.
Sollte die Reservierungsvereinbarung wirksam sein: Lieber die Gebühr in den Wind schreiben, als ein Haus kaufen, das einem nicht zusagt. Nach VPB-Erfahrung sind nämlich Baufirmen, die die Käufer gleich von Anfang an so hart festlegen, häufig auch sonst nicht sehr kulant zu ihren Käufern.
Weitere Informationen unter www.vpb.de.
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