Wenn man sich endlich den Traum vom Eigenheim erfüllt, ein geerbtes Haus der Großeltern komplett grundsanieren möchte, Modernisierungsmaßnahmen durchführt oder als Firma ein großes Bürogebäude errichtet, ist dies mit viel Freude, Verantwortung und auch einem Vorsorgegedanken verbunden. Nicht nur die Finanzierung dahinter sollte abgesichert sein, aber auch die Baustelle selbst.
Wie jeder von uns weiß, ist die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte. Stellt ein Dritter begründete Schadenersatzansprüche gegen einen Versicherten, tritt der Versicherer dafür ein und schützt dementsprechend vor Vermögensnachteilen. Hierbei sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert. Unbegründete Ansprüche oder zu hohe Forderungen werden kostenfrei abgewehrt. Ob nun private Haftpflichtversicherung, Jagdhaftpflichtversicherung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Hundehalterhaftpflichtversicherung, jeder von uns haftet im unbegrenzten Maße mit seinem Vermögen.
Doch welche Risiken bürgen sich auf einer Baustelle und wozu braucht man nun eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Zum einen können Risiken, wie Beschädigungen des Nachbargrundstückes durch ein umgestürztes Gerüst oder beschädigte Dachteile entstehen. Kinder, die auf der Baustelle spielen und sich schwer verletzen oder herabfallende Teile, die Passanten oder Autos treffen. Als Bauherr unterliegen Sie einer Verkehrssicherungspflicht. Bedeutet in einfachen Worten, dass wenn Sie für eine Gefahrenquelle verantwortlich sind, müssen hier notwendige Vorkehrungen getroffen werden um Schäden zu verhindern. Hierzu gehören Absicherung des Baumaterials oder die Sorgfalt von Führen fremder Personen über die Baustelle. Nicht die Gefahrenquelle selbst sollte dabei beseitigt werden, aber viel mehr Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. ausreichende Beleuchtung und Beschilderung.
Viele Bauherren arbeiten auch mit Architekten, Bauleitern und Firmen zusammen und lassen das Bauvorhaben von Anfang bis zum Ende durchplanen und begleiten. Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass sie hier aus der Haftung genommen werden können. Als Eigentümer und Bauherr haben Sie dann nämlich die Überwachungspflicht darüber, ob die Architekten oder die Firma alle Sicherungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt haben.
Die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften ist dabei zwingend, da im Falle eines Unfalls ggf. Regressforderungen von Seiten der Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen gestellt werden könnten.
Um weitere Irrtümer zu vermeiden, sollte man sich niemals als Bauherr auf das Schild „Betreten auf eigene Gefahr“ verlassen, denn dies führt nicht zwangsläufig zu einem Haftungsausschluss im Schadenfall. Entsteht laut §254 BGB ein Mitverschulden des Geschädigten, so hängen die Verpflichtungen zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen ab. Insbesondere von der Tatsache inwieweit von welcher Seite der Partei ein Schaden verursacht worden ist.
Sind Sie eigenmächtiger Bauherr und arbeiten nur mit helfenden Händen von Freunden und Bekannten, sind Sie hier auch für deren Unfälle verantwortlich.
Schutz des Bauherren vor finanziellen Risiken
Gegen die Risiken, die man als Bauherr zwangsläufig eingeht, kann man sich natürlich finanziell schützen.
Führt man als Privatperson nur einen simplen Umbau von beispielsweise 50.000€, ist diese Summe bei vielen Versicherern in der privaten Haftpflichtversicherung zusätzlich abgesichert und ein simpler Anruf oder kurzes Schreiben genügen, um den Gefahrenumstand mitzuversichern. Handelt es sich jedoch aber um den kompletten Bau eines Hauses, Bürokomplexes oder den Umbau eines Mehrfamilienhauses, ist meist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Die Versicherungssumme, die von dem Versicherer maximal im Schadenfall ausgezahlt wird, hängt meist von der Höhe der Baukosten ab, erfahrungsgemäß liegt die Versicherungssumme in den meisten Fällen im privaten Bereich zwischen 3 Mio. -12,5 Mio. Euro.
Grundregel hierbei ist, genau zu überlegen ob die Versicherungssumme ausreicht. Sollte man eine zu niedrige Versicherungssumme abgesichert haben, muss man für den Betrag darüber hinaus selber aufkommen. Die Beiträge für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sind aber so gering, dass eine Unterversicherung fast unmöglich ist. Man zahlt einmalig einen Beitrag und sichert sich über den gesamten Bauzeitraum gegen finanzielle Folgen bei Nichteinhalten der oben genannten Pflichten ab. Der Einschluss einer Selbstbeteiligung meist ab 150€ kann zusätzlich nochmal den Beitrag verringern. Die maximale Bauzeit ist hierbei frei wählbar, ob sechs Monate, zwei Jahre oder auch mehr. Genügend Zeit, um sich seinen eigenen Traum vom Eigenheim zu erfüllen, Anbauten hinzuzufügen oder sein Bürohaus umzubauen. Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz zu Ende des Bauvorhabens.
Folglich sollte man niemals als Bauherr das Risiko eingehen, sich nicht abzusichern, damit der Traum auch verwirklicht werden kann, ganz ohne Risiken.
Dominika Eichstädt
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