Versicherung

Eine Hausratversicherung schützt, was Ihnen lieb und teuer ist

Eine Hausratversicherung schützt, was Ihnen lieb und teuer ist
Eine Hausratversicherung schützt, was Ihnen lieb und teuer ist
Lea Krüger, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) bei Allianz Generalvertretung Kundler
Lea Krüger, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) bei Allianz Generalvertretung Kundler

„Ich bin vorsichtig…“, „Mir passiert sowas nicht…“ – Diesem Trugschluss sollte man sich nicht hingeben, wenn es um die Absicherung seines Hab und Gutes geht. Dabei muss es nicht immer am eigenen Fehlverhalten liegen. Alle drei bis vier Minuten kommt es in Deutschland laut der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik zu einem Einbruch. Auch die Unachtsamkeit eines Nachbarn oder eine in die Jahre gekommene Waschmaschine können ursächlich für einen Schaden sein. Im Grunde ist jeder selbst für die Absicherung seiner Sachen verantwortlich. Eine außerplanmäßige Neubeschaffung des über Jahre angeschafften Hausrats kann schnell sehr teuer werden – Die Hausratversicherung ist daher eines der wichtigsten Produkte die es im Versicherungsbereich gibt.

Was ist versichert?

Die Hausratversicherung zählt zu dem Bereich der Sachversicherungen. Sie bietet Schutz gegen die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen. Hierzu zählen alle Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände eines Haushaltes. Also zum Beispiel Möbel, Haushaltsgeräte und Kleidung. Auch geliehene Gegenstände fallen unter den Schutz der Hausratversicherung.

Um den Umfang des Hausrats zu veranschaulichen wird oft folgendes Beispiel genannt: Stellen Sie sich vor, Sie würden Ihr Haus/Ihre Wohnung auf den Kopf drehen – alles, was herunterfällt ist Ihr Hausrat.

Das dies nicht hundertprozentig zutrifft, sollte klar sein. Denn auch die Deckenlampen sowie die fest verschraubten Hängeschränke zählen dazu. Dieses Beispiel kann jedoch dabei helfen eine ungefähre Vorstellung davon zu bekommen, was sich hinter dem Wort „Hausrat“ verbirgt und welche Werte sich eigentlich in einer Wohnung befinden – Sie besitzen oft mehr als Sie denken.

Welcher Wert ist versichert?

Über den Wert des Hausrates sollte man sich beim Abschluss einer Hausratversicherung in jedem Fall Gedanken machen. Bei Vertragsabschluss muss eine Versicherungssumme benannt werden, die abgesichert werden soll. Diese wird bei einem Totalschaden maximal erstattet. Sie sollte daher immer dem Versicherungswert Ihres kompletten Hausrates entsprechen, damit keine Unterversicherung entsteht. Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert der versicherten Haushaltsgegenstände höher als die Versicherungssumme ist. Die Versicherung muss den Schaden dann nur anteilig erstatten.

Da die Ermittlung dieser Summe fast jeden vor eine ziemliche Herausforderung stellt, gibt es einen Richtwert, an dem man sich orientieren kann: Jeder Quadratmeter der Wohnung wird pauschal mit 650 Euro versichert. Eine 100 qm-Wohnung kommt somit auf eine Versicherungssumme von 65.000 EUR.  Außer der Hilfestellung für die Ermittlung der Versicherungssumme bietet dieser Richtwert einen weiteren Vorteil: Ist der Hausrat mehr wert als mit dieser Formel berechnet, ersetzt die Versicherung trotzdem den vollen Schaden, statt ihn anteilig zu berechnen. In den Versicherungsbedingungen heißt diese Klausel „Unterversicherungsverzicht“.

Hierzu ein weiteres Beispiel:

Wir gehen wieder von der 100 qm großen Wohnung aus. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt nun jedoch nur 50.000 EUR. Der tatsächliche Versicherungswert liegt allerdings bei 80.000 EUR. Es entsteht ein versicherter Schadenfall in Höhe von 20.000 EUR.

Da kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, ist der Versicherer berechtigt die Entschädigung auf 12.500 EUR zu kürzen.

Man sollte sich allerdings nicht zu sehr auf diesen Wert versteifen. Benötigt man eine höhere Versicherungssumme, sollte diese auch vereinbart werden. Gleiches gilt natürlich auch bei einem geringeren Wert des Hausrates.

Zu beachten ist, dass es sich bei der Hausratversicherung um eine Neuwertentschädigung handelt. Das heißt, es werden die Kosten ersetzt, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen – Man sollte sich also nicht von dem Alter seiner Hausratgegenstände irritieren lassen.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Als Versicherungsort gilt die eigene Wohnung/das eigene Haus und dazugehörige Keller- und Speicherabteile sowie Garagen. Zudem besteht weltweiter Versicherungsschutz, wenn sich Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden – Also auch im Urlaub oder auf dem Weg zur Arbeit.

Welche Schäden sind versichert?

Nach einem Rohrbruch steht alles unter Wasser. Ein Kurzschluss setzt das Wohnzimmer in Brand.

Nach einem Einbruch ist nicht nur der Fernseher weg, die komplette Wohnung ist auch noch verwüstet… Alle diese Schäden sind über eine Hausratversicherung abgesichert. Konkret besteht Versicherungsschutz für Schäden aufgrund der versicherten Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Schadenbedingte Kosten, wie unter anderem Hotelkosten zählen ebenfalls zum Umfang der Hausratversicherung. Zusätzlich können Elementarschäden, wie zum Beispiel Überschwemmung, Rückstau und Starkregen versichert werden. Das am Bahnhof gestohlene Fahrrad und der zerbrochene Glastisch sind nur zwei weitere der zahlreichen individuell gestaltbaren Zusatzabsicherungen um die die Hausratversicherung erweitert werden kann – Durch ein Bausteinsystem kann jeder sein Zuhause nach seinen eigenen Bedürfnissen absichern.

Fazit:

Auch die Beste Versicherung kann Ihre persönlichen immateriellen Werte nicht wiederbeschaffen. Finanzielle Verluste kann die Hausratversicherung jedoch ersetzen.

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