In der baubegleitenden Immobilienprüfung von der Bodenplatte/Keller bis zur Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes unterzieht der Bausachverständige sehr viele Gewerke einer stichprobenhaften Überprüfung. Wie weit geht hier die Spezialisierung des Bausachverständigen ?
Es gibt Gewerke wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro, die teilweise sehr komplexe technische Anforderungen haben, wo auch bei einem Bausachverständigen die fachlichen Grenzen überschritten werden können. Wir fassen diese Gewerke unter „Haustechnik“ zusammen. DEKRA bietet hier bei Bedarf die Überprüfungen durch einen spezialisierten Haustechnik-Sachverständigen an. Zwischen der Rohbau-Phase und erweitertem Ausbau befindet sich die Rohinstallationsphase, sozusagen die Montage anlagentechnischer Bauteile, die später bei Fertigstellung nicht mehr ersichtlich sind durch Überdeckung von Estrich und Bodenbelag sowie durch Trockenbauwände oder Putzschichten.
Neue Medientechniken, Steuerungsanlagen für Sicherheit und Beleuchtung sowie Steckdosen an jeder Möglichen Stelle ergeben mehr Stromkabel, die zusammen mit Trink- und Abwasserleitungen, Heizungsleitungen und auch Lüftungsleitungen im Fußbodenaufbau und in der abgehängten Decke durch die Planer und ausführenden Firmen koordiniert werden müssen. Spätestens kurz vor Einbringung des Estrichs sollte die Rohinstallation durch den Sachverständigen geprüft werden. Auch planerische Aspekte stehen dabei im Fokus des Haustechnik-Sachverständigen. Liegt ein umsetzbares Lüftungskonzept vor ? Sind die Fußbodenheizungsleitungen leistungsmäßig auf den Wärmeerzeuger abgestimmt ? Entspricht die Ausführung der Heizung den Vorgaben der ENEV (Energieeinsparverordnung) hinsichtlich des errechneten Energieverbrauchs ? Entspricht die Leitungsverlegung der aktuellen Trinkwasserverordnung ?
Über das Einfamilienwohnhaus hinaus ist der Haustechniksachverständige im Reihenhaus oder Mehrfamilienwohnhaus vor allem auch für die Überprüfung des Schallschutzes und Brandschutzes aller Leitungsanlagen zuständig.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Bauherren und teilweise auch die Bauleiter für die Haustechnik das geringste Hintergrundwissen haben und auf die Hinweise der Experten angewiesen sind.
Viele Bauvorhaben sind durch die KfW gefördert und bedingen ebenfalls einer baubegleitenden Überprüfung durch einen bei der KfW gelisteten Energieberater. Wenige Bausachverständige sind gleichzeitig auch KfW-Energieberater. DEKRA kann hier zertifizierte Energieberater zur Verfügung stellen.
Gerne werden Bausachverständige auch zum Bewerten von Bestandsimmobilien sowie bebauten und unbebauten Grundstücken zu raten gezogen. Die DEKRA hat für diese Verkehrswertermittlung ein Pool an spezialisierten „Wertermittler“ deutschlandweit im Einsatz.
[box type=’normal’]Ihre Fragen beantworten Ihnen gern:
Herr Stephan Heinrich
Vertriebsleiter Berlin + Mitteldeutschland
Tel. 030 98 60 98 3-710
Mobil 0170 7876 181
Herr André Schuldt
Fachabteilungsleiter Bau + Immobilien
und Haustechnik-Sachverständiger
Tel. 030 98 60 3 – 742
Mobil 0152 5454 2054
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