Mit zunehmendem Alter nimmt leider auch die Bewegungseinschränkung zu, wodurch verschiedene Eben innerhalb einer Wohnung oder des Hauses schwieriger zu bewältigen sind. Auch wenn in vielen öffentlichen Gebäuden die Barrierefreiheit hohe Priorität hat und bereits umgesetzt wurde, ist dies in gewöhnlichen Wohnhäusern leider immer noch nicht der Fall. Umso wichtiger ist ein altersgerechter Umbau, sobald Treppen, Stufen oder andere Bereiche Probleme bereiten. In privaten Wohnungen und Häusern kann die Barrierefreiheit auch anschließend noch umgesetzt werden. Wenn Häuser neu gebaut oder modernisiert werden, sollte direkt eine Voraussetzung für eine spätere Sanierung geschaffen oder direkt der altersgerechte Umbau vorgenommen werden. Dadurch steigt auch der Wiederverkaufswert oder eine erneute Vermietung des Objekts.
Möglichkeiten des altersbedingten Umbaus
Wer in einer Wohnung oder einem Haus wohnt, der kann auch im Nachhinein einen Umbau von Treppen oder Stufen vornehmen. Da dies häufig sehr teuer sein kann, können sie anteilsweise von Krankenkassen oder anderen Trägern mitfinanziert oder vollkommen übernommen werden. Eine Treppenlift Pflegekasse ermöglicht eine Kostenübernahme bzw. ein Kostenzuschuss von bis zu 4000 Euro für den Treppenlift in privaten Wohnräumen.
Wenn Bewegungseinschränkungen zunehmen, stellen besonders Treppen die größte Herausforderung dar. Wenn sich das Schlafzimmer im Obergeschoss befindet, das Wohnzimmer mit Fernsehen dagegen im Untergeschoss, muss am Abend meist noch eine Treppe bewältigt werden. Für Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfen gibt es hier verschiedene Möglichkeiten, um diese Herausforderung zu meistern. Bei großen Gebäuden ist dann ein Fahrstuhl ideal geeignet, in Privatwohnräumen dagegen sind Liftanlagen sehr gefragt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Handicare-Treppenlifte, die sowohl für Rollstuhlfahrer als auch für Menschen mit Gehilfen geeignet sind. Zudem sind die Treppenlifte für gerade und kurvige Treppen realisierbar.
Neben Treppen gibt es in Wohnräumen häufig weitere Schwierigkeiten, wie zum Beispiel Höhenunterschiede zwischen einzelnen Räumen. Hier entscheiden sich viele für einen sogenannten Hebelift. Wenn nicht genug Platz für eine Rampe zur Verfügung steht oder aber der Niveau-Unterschied zu groß ist, ist ein Hebelift die sinnvolle Lösung.
Schwellen und Stufen überwinden
Neben Treppen und Höhenunterschieden innerhalb der Wohnung erwarten bewegungseingeschränkte Personen weitere Schwierigkeiten bei Schwellen und einzeln auftauchenden Stufen. Absätze und Schwellen befinden sich meist bei Terrassen oder Balkonen, wodurch die Nutzung von Rollatoren oder Rollstühlen nicht möglich ist. Das Problem: Bei solchen Schwellen ist ein Umbau häufig technisch oder baulich schwer umzusetzen. Bei Schwellen zum Balkon oder der Terrasse eignen sich kleine Rampen am besten, die auch leicht und schnell umzusetzen sind. Ideal ist eine mobile Rampe, die sehr leicht und mobil ist, um sie auch an anderen Problemorten aufzustellen.
Wer umzieht und nach einer langfristigen Wohnlösung sucht, der sollte direkt bei der Besichtigung auf Barrierefreiheit in Form von Rampen oder stufenlosen Bereichen achten. Wichtig: Eine Rampe darf maximal eine Steigung von 20% aufweisen. Für Rollstuhlfahrer sollte die Neigung maximal ca. 6% besitzen, damit der “Anstieg” kein Problem darstellt. Wenn ein Gebäude die baulichen oder technischen Voraussetzungen aufweist, kann auch ein Lift für den Außenbereich oder eine Hebebühne eingebaut werden. Sozialwohnungen oder bei einem Neubau wird mittlerweile häufig ein Fahrstuhl integriert und eingebaut, um Barrierefreiheit zu ermöglichen und umzusetzen.
Wann ist ein Zuschuss von der Krankenkasse möglich?
Da ein altersgerechter Umbau innerhalb eines Hauses oder einer Privatwohnung ziemlich teuer sein kann, bekommen viele einen Zuschuss oder eine Finanzierungshilfe von der Krankenkasse und anderen Trägern. Um einen solchen Pflegekostenzuschuss von der Pflegekasse für einen altersgerechten Umbau zu erhalten, muss ein bestimmter Pflegegrad vorliegen. Ansonsten muss zunächst eine Pflegestufe beantragt werden, bevor ein Zuschuss für einen Treppenlift möglich ist. Der finanzielle Zuschuss kann dabei bis zu 4000 Euro von der Pflegeversicherung betragen. Dieses Geld kann dann für den Umbau oder die Anpassung für mehr Barrierefreiheit genutzt werden. Wichtig: Die 4000 Euro erhält jeweils eine Person. Ehepaare mit entsprechendem Pflegegrad können demnach bis zu 8000 Euro Zuschuss erhalten. Ein potentielles Einkommen spielt hier keine Rolle.
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