Mit dem Baukindergeld kommen Familien dem Traum von der eigenen Immobilie ein Schritt näher Foto: fizkes / shutterstock.com
Mit dem Baukindergeld kommen Familien dem Traum von der eigenen Immobilie ein Schritt näher Foto: fizkes / shutterstock.com

Übersicht Baufinanzierung

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Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine im Jahr 2018 von der Bundesregierung eingeführte Förderung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die eine Immobilie bauen oder kaufen möchten. Es soll die 2005 abgeschaffte Eigenheimzulage ersetzen und Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Das Geld können Familien sinnvoll einsetzen und zum Beispiel als finanziellen Puffer nutzen oder für die Rückzahlung der Baufinanzierung verwenden. Zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nicht. 

Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020. Verantwortlich ist das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), die Auszahlung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Baukindergeld
Baukindergeld Foto: ©Steidi - stock.adobe.com

Wie hoch ist die Förderung?

Für jedes Kind erhalten Familien 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von zehn Jahren. Je mehr Kinder eine Familie hat, umso höher fällt also auch die Förderung aus:

  • 1 Kind: 12.000 Euro in zehn Jahren
  • 2 Kinder: 24.000 Euro in zehn Jahren
  • 3 Kinder: 36.000 Euro in zehn Jahren
  • 4 Kinder: 48.000 Euro in zehn Jahren

Das Baukindergeld erhalten Sie, solange für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Vollendet ein Kind das 25. Lebensjahr, entfällt damit auch der Zuschuss, unabhängig davon, ob die zehn Jahre Förderfrist abgelaufen sind oder nicht.

Baukindergeld: Sonderfall Bayern

Eine Besonderheit gibt es für Familien in Bayern zu beachten: Zusätzlich zum Baukindergeld gibt es hier noch die bayerische Eigenheimzulage und das “Baukindergeld Plus”. Die Eigenheimzulage beträgt einmalig 10.000 Euro, mit dem Baukindergeld Plus gibt es pro Kind noch einmal 300 Euro obendrauf. Eine Familie mit einem Kind bekommt in Bayern also 25.000 Euro statt 12.000 Euro an staatlichen Zuschüssen.

Gibt es die Förderung für Neubauten und für Bestandsimmobilien?

Die große Koalition hat beschlossen, dass Familien das Baukindergeld sowohl beim Neubau als auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Sie dementsprechend auch stellen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Ein Anrecht auf den staatlichen Zuschuss haben Sie außerdem, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus sanieren. 

Das Baukindergeld gibt es dabei für Immobilien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 gekauft oder gebaut wurden. Allerdings bezuschusst der Staat nur den Erwerb der ersten Immobilie. Kaufen Sie zum Beispiel zusätzlich zu Ihrem Haus noch eine Eigentumswohnung, erhalten Sie dafür keine Förderung.

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Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

BaukIndergeld
BaukIndergeld Foto: ©Floydine - stock.adobe.com

Möchten Sie Baukindergeld beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie müssen mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, das in Ihrem Haushalt lebt und für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
  • Sie haben ab dem 01.01.2018 die Baugenehmigung bekommen oder den Kaufvertrag unterschrieben.
  • Die Immobilie befindet sich in Deutschland.
  • Sie bewohnen die Immobilie selbst.
  • Beim Haus oder bei der Wohnung handelt es sich um Ihre einzige Immobilie.

Das Baukindergeld erhalten Sie nur so lange, wie Sie tatsächlich in Ihrer Immobilie wohnen. Sobald Sie ausziehen, wird die Förderung eingestellt. 

Mit welchem Familienstatus habe ich Anrecht auf Baukindergeld?

Kinderlose Paare und Singlehaushalte haben keinen Anspruch auf Förderung. Unverheiratete Paare mit Kindern und Alleinerziehende können jedoch einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Voraussetzung ist lediglich, dass für mindestens ein Kind noch Kindergeldanspruch besteht. 

Noch unklar ist es, wie die Förderung im Falle einer Trennung oder Scheidung weiter läuft. Bleibt ein Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen, erhält er das Baukindergeld vermutlich weiterhin.

Wie viel darf ich verdienen?

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beider Partner darf 75.00 Euro nicht übersteigen. Für jedes Kind gewährt der Staat zudem eine Freigrenze von 15.000 Euro. 

Abhängig von der Anzahl der Kinder dürfen Sie im Jahr insgesamt folgendes Bruttoeinkommen verdienen: 

  • 1 Kind: 90.000 Euro
  • 2 Kinder: 105.000 Euro
  • 3 Kinder: 120.000 Euro
  • 4 Kinder: 135.000 Euro

Zum Haushaltseinkommen zählen neben den Arbeitseinkünften auch Urlaubsgeld, Elterngeld, Einkünfte aus Nebentätigkeiten oder Selbständigkeit, Tantieme und das Arbeitslosengeld.

Die Höhe des Haushaltseinkommens weisen Sie anhand Ihrer Einkommensteuerbescheide nach. Für den Antrag auf Baukindergeld benötigen Sie die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahrs vor Antragstellung. Stellen Sie Ihren Antrag 2019, reichen Sie also Ihre Steuerbescheide aus den Jahren 2016 und 2017 ein.

Kann ich das Baukindergeld mit anderen Förderungen kombinieren? 

Das Baukindergeld können Sie mit weiteren staatlichen Fördermitteln kombinieren. In Frage kommen zum Beispiel die Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), etwa zum energieeffizienten Bauen oder Sanieren, zum altersgerechten Umbau oder aus dem Förderprogramm des Bundes zur Heizungsoptimierung. Die Summe der Gesamtförderung darf dabei nicht höher sein als die Kosten den Neubau oder den Kauf des Eigenheims.

Antragsstellung des Baukindergeldes

Viele Familien träumen vom Eigenheim
Viele Familien träumen vom Eigenheim Foto: ©Robert Kneschke - stock.adobe.com

Um in den Genuss des Baukindergeldes zu kommen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Wo kann ich den Antrag auf Baukindergeld stellen? 

Das Baukindergeld beantragen Sie bei der KfW. Dort läuft es unter dem Zuschuss 424. 

Ihren Antrag geben Sie direkt online im KfW Zuschussportal ab (www.kfw.de/zuschussportal). Anträge in anderer Form werden nicht berücksichtigt. Damit die KfW Sie eindeutig identifizieren kann, nutzen Sie bei der Antragstellung das Video-Ident-Verfahren über die Webcam Ihres Computers oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post. Alle Benachrichtigungen und Dokumente zum Baukindergeld erhalten Sie per E-Mail.

Wann muss ich den Antrag stellen? 

Den Antrag auf Baukindergeld können Sie stellen, sobald Sie in Ihr neues Eigenheim eingezogen sind und die Meldebestätigung vorliegen haben. Ab dem Ausstellen der Meldebestätigung haben Sie drei Monate Zeit, den Zuschuss zu beantragen. Es gilt das auf der Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Die letzte Möglichkeit für einen Antrag besteht am 31.12.2023. 

Haben Sie eine Immobilie gekauft, die Sie zuvor bereits gemietet hatten, stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.

Welche Unterlage benötige ich? 

Für den Antrag auf Baukindergeld müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: 

  • Einkommensteuerbescheide des Antragstellers und des Partners, jeweils aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragseingang,
  • die amtliche Meldebestätigung zum Nachweis des Einzugsdatums,
  • den Grundbuchauszug zum Nachweis des Eigentumserwerbs. Liegt noch kein Grundbuchauszug vor, können Sie den Antrag mit Auflassungsvormerkung stellen und reichen die Bestätigung nach.

Die Dokumente können Sie voraussichtlich erst ab März 2019 im Zuschussportal der KfW hochladen. Die KfW informiert Sie per E-Mail, wenn es soweit ist. Möchten Sie bereits früher einen Antrag auf Baukindergeld stellen, haben Sie bis zum 30.06.2019 Zeit, alle Unterlagen nachzureichen. 

Wie erfolgt die Auszahlung? 

Sobald die KfW Ihren Antrag geprüft und Ihre Förderberechtigung festgestellt hat, überweist sie die erste Zuschussrate auf Ihr Konto. Anschließend wird das Baukindergeld einmal im Jahr ausgezahlt, jeweils im selben Monat wie die Erstauszahlung.

Wann erfolgt die erste Auszahlung? 

Bis Sie die erste Zuschussrate tatsächlich erhalten, wird vermutlich noch etwas Zeit vergehen. Die KfW rechnet damit, bis Mitte 2019 zahlreiche Anträge zu erhalten und bearbeiten zu müssen. In der Anlaufphase kann es daher zu Verzögerungen kommen. Nach positiver Prüfung sendet Ihnen die KfW eine Auszahlungsbestätigung per E-Mail. Die Auszahlung erfolgt daraufhin spätestens zum Monatsende. 

Baukindergeld: Frist verlängert

Eine gute Nachricht für Familien, die Wohneigentum erwerben wollen: Der Förderzeitraum für Baukindergeld wird um drei Monate verlängert. Noch bis zum 31. März 2021 können sich bau- und kaufwillige Familien ihren Anspruch sichern.

Spätestens an diesem Stichtag müssen sie den notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Ist dies der Fall, können sie den Förderantrag bis Ende 2023 online über das KfW-Zuschussportal stellen.

Durch die Corona-Krise haben sich viele Bau- und Kaufvorhaben verzögert, da Besichtigungen ausfielen, Finanzierungsberatungen verschoben wurden oder sich die Bearbeitung der Baugenehmigungen hinzog. „Das Baukindergeld ist für viele Familien ein wichtiger Baustein ihrer Immobilienfinanzierung“, sagt Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzierung bei der Postbank. „Deshalb ist die Verlängerung der Förderung richtig und wichtig. So werden Nachteile abgemildert, die Baufamilien durch die Corona-Pandemie entstanden sind.“ Der Staat fördert Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 12.000 Euro für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat. Dieser Zuschuss kann den finanziellen Spielraum erweitern, zumal Baukindergeld von einigen Banken wie Eigenkapital behandelt wird. Je mehr Eigenkapital ein Kreditnehmer einbringt, desto günstiger die Konditionen für seine Immobilienfinanzierung.

Quelle: Postbank

Häufige Fragen zum Baukindergeld

Weitere Infos rund um das Thema – und die passenden Antworten

Laut Auskunft des BMI unterliegt das Baukindergeld weder der Steuerpflicht noch dem Progressionsvorbehalt. Sie müssen also keine Steuern auf den Zuschuss zahlen.

Arbeitslosengeld I und II zählen beim Antrag auf Baukindergeld mit zum Haushaltseinkommen. Wer Arbeitslosengeld II/ Hartz 4 bezieht, ist zudem dazu verpflichtet, das Baukindergeld zum Leben zu verwenden. Entsprechend wird der Zuschuss auf die Sozialleistungen angerechnet.
Ohnehin ist es fraglich, ob Sie mit Hartz 4 überhaupt eine Baufinanzierung erhalten. Sämtliches Eigenkapital, auch Geldgeschenke, müssen Sie beim Jobcenter melden, woraufhin Ihre Leistungen gekürzt werden. 

Beim Antrag auf eine Baufinanzierung gilt das Baukindergeld nicht als Eigenkapital. Kreditgeber rechnen den Zuschuss allerdings auf das monatliche Haushaltseinkommen an. Daraus ergeben sich Vorteile bei der Rückzahlung des Darlehen: je höher das Haushaltseinkommen, umso günstiger fallen die Konditionen der Baufinanzierung aus. Das Baukindergeld können Sie anschließend zur Rückzahlung der monatlichen Kreditraten verwenden. Eventuell besteht sogar die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten, sodass Sie die Restschuld schneller begleichen können und Zinsen sparen.

Wer kindergeldberechtigte Kinder hat und ein Haushaltseinkommen innerhalb der vorgegebenen Grenzen erzielt, kann das Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Kind und Jahr beantragen. Die meisten Familien in Deutschland dürften die Vorgaben erfüllen und können sich bei der Finanzierung ihres Eigenheims unterstützen lassen.

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