Der Bundesrat hat im Mai Änderungen an der umstrittenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) und damit eine Lockerung der Regularien für die Kreditvergabe an Häuslebauer beschlossen. Damit hat sich der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) mit wesentlichen Forderungen durchgesetzt.
Die WKR war beim BDF auf Kritik gestoßen, da sie zu nicht nachvollziehbaren Einschränkungen bei der Kreditvergabe geführt hatte. Viele Bauherren, die für den Erwerb eines Eigenheims auf ein Darlehen angewiesen sind, sahen sich strengeren Kreditwürdigkeitsprüfungen gegenüber. Auf der Plenarsitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017 wurden nun die deutschen Verschärfungen in Folge der Umsetzung einer europäischen WKR aus dem März 2016 rückgängig gemacht.
Der BDF, der sich gemeinsam mit der Kreditwirtschaft entschieden gegen die Verschärfungen gerichtet hatte, begrüßt, dass die Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der europäischen WKR aus dem Weg geräumt wurden. Die Kreditvergabe an junge Familien und Senioren wurde wieder erleichtert und deren massive Benachteiligung damit beendet. Außerdem wurde sichergestellt, dass der soziale Wohnungsbau sowie Um- und Ausbauten von den neuerlichen Änderungen unberührt bleiben.
Im nächsten Schritt arbeiten die Ministerien nun an einer Verordnung, die die bürgerfreundlichere Umsetzung der WKR konkretisiert. Der BDF spricht sich für eine rasche Klärung der unbestimmten Rechtsbegriffe aus und hofft auch auf eine Lösung der weiterhin bestehenden Schwierigkeiten bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen. Voraussichtlich im Herbst, so der BDF, ist mit einer Umsetzung der neuen Regelungen inklusiver der neuen Verordnung in die Praxis zu rechnen. Kreditnehmer dürften die Erleichterungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken unmittelbar spüren.
BDF kritisiert Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Der Bundesrat hat auf seiner Plenarsitzung das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz (FinErG) beraten und gebilligt. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) kritisiert diese finale Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren, da sie der jüngst beschlossenen Lockerung der Kreditvergabe im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) entgegensteht. Insbesondere die Kreditvergabe an Privathaushalte könnte durch die neu geschaffenen Rahmenbedingungen wieder erschwert werden.
Das FinErG soll der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter anderem das Recht einräumen, strenge Mindeststandards für die Vergabe neuer Darlehen zum Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien festzulegen. Damit soll die BaFin gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwenden können. Wenngleich durch das FinErG nur Rahmenbedingungen geschaffen und keine konkreten Verschärfungen umgesetzt werden, sieht der BDF das Gesetz kritisch.
Trotz zum Teil deutlicher Preissteigerungen in einigen Ballungsgebieten liegt nach Angaben des BDF gegenwärtig keine Überhitzung des Immobilienmarktes vor. Demnach besteht keine Dringlichkeit die neuen Instrumente zur Regulierung der Immobilienfinanzierung, die sich offensichtlich auf Erfahrungen aus dem Ausland stützen, zu forcieren. Vielmehr sollten die nationalen Besonderheiten auch bei der Gesetzgebung Beachtung finden: Die privaten Haushalte in Deutschland verfügen über eine robuste Schuldentragfähigkeit. Es herrscht eine Kultur vor, die durch Festzinsen und langfristig stabile Finanzierungen geprägt ist. BDF/KS/FT
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