Das Traumhaus ist endlich Wirklichkeit geworden und voller Stolz zieht die Familie ins neue Heim. Meistens ist die Immobilie mit Hilfe von Krediten finanziert worden. Der Wegfall des Einkommens kann dadurch fatale Folgen haben. Können die Kreditraten nicht bedient werden, droht der Verlust des Hauses. Doch es kann vorgesorgt werden.
Wir sind im Gespräch mit Herrn Stefan Sakreida von der Generali Generalagentur Königs Wusterhausen.
Durch welche Ereignisse kann mein Einkommen wegfallen?
Es gibt viele Ereignisse, die dazu führen, dass das Einkommen wegfällt oder wesentlich reduziert wird.
Arbeitslosigkeit, Scheidung, Tod, Krankheit und Unfall sind die bedeutendsten Schicksalsschläge, die junge Familien in Ihrer Existenz bedrohen können.
Gerade für junge Immobilienbesitzer kann dies oft auch den Verlust des Eigenheims bedeuten, da das regelmäßige Familieneinkommen zur Tilgung der Immobilienfinanzierung benötigt wird.
Welche Risiken kann ich wie versichern?
Während kurzfristige Arbeitslosigkeit noch über den Gesetzgeber abgesichert ist, stellt eine Scheidung oftmals den finanziellen Ruin dar und kann natürlich nicht abgesichert werden.
Anders sieht dies aus im Falle der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Der Gesetzgeber sieht zwar eine geringe Absicherung bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bzw. nach Erleiden eines Berufsunfalls vor, doch ist private Vorsorge hier unerlässlich.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder alternativ die Erwerbsunfähigkeitsversicherung können diese Vorsorge am besten leisten.
Auf was sollte man bei der Absicherung achten?
Bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden detaillierte Gesundheitsfragen gestellt. Es ist absolut sinnvoll, möglichst jung und gesund eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da dann die monatlichen Beiträge sehr niedrig sind.
Bei der Generali können sowohl die Berufsunfähigkeits- als auch Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereits ab einem Alter von 15 Jahren abgeschlossen werden.
Die Höhe der Absicherung sollte sich dem jeweiligen Einkommen anpassen. Bei wichtigen beruflichen oder familiären Veränderungen kann die Höhe der Einkommensvorsorge verändert werden.
Das Thema in der nächsten Ausgabe: Umzug in das neue Haus – was ändert sich bei meinen Versicherungen?
Vielen Dank für das Gespräch!
Weitere Themen der Serie “Immobilienfinanzierung leicht gemacht”:
Teil 1 Leben Sie Ihren Wohntraum – wir zeigen Ihnen den Weg!
Teil 2 Immobilienfinanzierung mit Grundbucheintrag
Teil 3 Immobilienfinanzierung ohne Grundbucheintrag
Teil 4 Immobilienerwerb mit Wohnriester
Teil 5 Risikolebensversicherung – Sicherheit für die Familie
Teil 6 Risikolebensversicherung und Immobilien
Teil 7 Welche Versicherungen sollte ein Eigenheimbesitzer abschließen?
Teil 9 Umzug in das neue Haus – was ändert sich bei meinen Versicherungen?
Teil 10 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Kommentar hinterlassen