Versicherung

Hausratsversicherung abschließen: Was ist dabei zu beachten?

Hausbrand
Nach einem Brand sind in vielen Fällen fast alle Besitztümer der Bewohner zerstört. Eine Hausratversicherung ersetzt den Hausstand. Das Gebäude selbst muss jedoch anderweitig versichert werden. Foto: Chris Karidis on Unsplash

Oftmals wird die Hausratsversicherung ignoriert. Viele Menschen glauben, dass sie sie gar nicht benötigen würden, weil sie keine echten Werte besitzen. Diese Annahme ist allerdings gefährlich, denn die Hausratsversicherung schützt auch einfache Möbelstücke. Es gilt die Frage: Kann ich mir meinen gesamten Hausstand von jetzt auf gleich neu besorgen? Wer diese Frage nicht mit ›ja‹ beantworten kann, der ist mit einer Hausratsversicherung gut beraten. Doch auf was kommt es bei einem Abschluss an?

Kosten sind eher untergeordnet

Die Hausratsversicherung gehört eher zu den günstigen Versicherungen. Selbst teure Tarife kommen mit nicht einmal 30,00 Euro im Monat zum Verbraucher, wobei es sicherlich Ausnahmen gibt. Viel wichtiger sind die Leistungen:

  • Wann zahlt die Hausratsversicherung? – bei allen Versicherungen lohnt es sich, das Kleingedruckte genau zu studieren. Nicht selten finden sich hier Fallstricke. So kann die Hausratsversicherung mitunter Wasserschäden ausschließen, wenn diese durch die eigene Waschmaschine entstehen. Das ist problematisch, wenn die Waschmaschine in der Wohnung stehen muss.
  • Leistungsstätte – bei dem Abschluss der Versicherung muss genau angegeben werden, wo sich die versicherten Stücke befinden. Nun müssen Versicherte gut aufpassen. Zwar sind in den meisten Versicherungen auch Nebenräume enthalten, doch nicht immer. Und: Wer einen Kleingarten oder einen Stellplatz auf einem Campingplatz hat, der muss diesen Hausrat oft eigens versichern oder angeben.

Ein Preisvergleich gibt einen guten Überblick über die Kosten einer Hausratsversicherung. Natürlich sollten davor die Werte in der Wohnung überschlagen werden. Mittlerweile bieten aber immer mehr Versicherer pauschale Pakete an, sodass es nicht selten direkt zu einem Schutz vor einer Unterversicherung kommt. Dies wäre nämlich fatal, weil dann auch der Hausstand nur anteilig versichert wäre und somit im Schadensfall keine vollständige Erstattung zu erwarten wäre.

Leistung und Versicherungsumfang

Der Begriff ›Hausratsversicherung‹ ist ein simpler Oberbegriff. Er gibt zwar eine ungefähre Ahnung davon, um welche Stücke und Güter es sich handelt, doch verrät er nicht, wann die Versicherung einspringt. Das macht sie in zahlreichen Fällen:

  • Brand, Blitzschlag – bei Bränden und bei Blitzschlag samt der daraus resultierenden Problematiken greift die Hausratsversicherung ein.
  • Einbruch – Einbrüche und Vandalismus zählen zum geschützten Versicherungsumfang.
  • Wasser – der Austritt von Leitungswasser, also bei der Waschmaschine, ist inbegriffen. Die daraus resultierenden Schäden werden übernommen.

Erleidet der Laptop einen Defekt, weil der Blitz im Haus einschlägt und es zu einer Überspannung kommt, sind Versicherte abgesichert. Zerschlägt der Hagel die guten Terrassen- oder Balkonmöbel, greift die Versicherung ebenfalls.

In anderen Fällen greift diese Versicherung nicht. So kommt sie nicht für Schäden auf, die beim Planschen in der Badewanne geschehen sind. Dasselbe gilt für das Auslaufen von Aquarien, hier muss ein eigener Passus aufgenommen werden. Ein wenig problematisch können allerdings andere Inhalte sein:

  • Elementarschäden – sie müssen in der Versicherung stehen, denn sonst sind Schäden aus Erdbeben, Hochwasser oder Überschwemmungen nicht versichert. Auch Sengschäden bleiben teils unberücksichtigt. Das sind Hitzeschäden, die ohne ein Feuer entstehen.

Besondere Versicherungsdetails

Nebenräume, also Keller oder Schuppen sind oft versichert. Es ist dennoch sinnvoll zu prüfen, was darunter zu verstehen ist. Steht beispielsweise ein Fahrrad im abgeschlossenen Kellerraum, so ist es gegen Diebstahl versichert. Anders verhält es sich mit Fahrradkellern, die in Mehrfamilienhäusern nun von allen Mietern zugänglich sind. Nun muss geprüft werden, ob auch in diesem Fall eine Hausratsversicherung greift.

Und was ist, wenn es besonderen Hausstand gibt? In diesem Fall sollten Sammlerstücke oder andere Güter gesondert aufgenommen werden:

  • Gutachter – hat ein Versicherungsnehmer beispielsweise eine Sammlung aus Lego, Überraschungseiern oder auch Actionfiguren wie von Star Wars, so ist ein Gutachterbesuch angebracht. Der Fachmann sollte den Wert schätzen und ein Gutachten erstellen, sodass dieses der Versicherung vorgelegt werden kann.
  • Absicherung – diese Sammlerstücke werden nun eigens und gesondert vom üblichen Hausstand in die Versicherung aufgenommen. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall nicht ›nur‹ Figuren ersetzt werden, sondern der tatsächliche Wert. Dies gilt natürlich für alle Sammlerobjekte: Modelleisenbahnen, Modellbau, Briefmarken, Schallplatten.
  • Pflicht – ändert sich etwas an der eigenen Sammlung, so muss der Versicherungsnehmer natürlich über die Änderung aufklären. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn neue Sammlerstücke erworben werden. Sie steigern den Wert der Sammlung.

Grundsätzlich gefährlichere Gegenstände sollten ebenfalls gezielt und explizit aufgenommen werden. Darunter fallen oft schon Aquarien, denn aus Aquarien resultierende Wasserschäden werden nicht immer abgedeckt.

Um im Schadensfall keine Probleme zu erhalten, ist es wichtig, dass der Vertrag den »Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit« enthält. Dieser Passus ist vielen Menschen schon aus ihren Kaskoversicherungen bekannt. Er bedeutet schlichtweg, dass die Versicherung den Anspruch nicht verweigern kann, wenn aus ihrer Sicht grob fahrlässig gehandelt wird. Gute Policen inkludieren die grobe Fahrlässigkeit sehr geschickt in ihren Leistungskatalog, wie dieses Angebot der HanseMerkur zeigt.

Im Hausratsfall kann grobe Fahrlässigkeit schneller als gedacht passieren:

  • Waschmaschine – sie läuft in der Wohnung, obwohl niemand dort ist.
  • Fenster – die Fenster bleiben abgeklappt, obwohl sich niemand in der Wohnung befindet.
  • Gewitter – die Geräte bleiben mit dem Strom verbunden, obwohl ein Gewitter aufzieht.

Alle Fälle könnten als Fahrlässigkeit ausgelegt werden – selbst wenn die Abwesenheit nur im Müll herausbringen bestand oder das Haus angeblich eigens gesichert war. Wer den Passus im Vertrag aufnimmt, der ist letztlich schlichtweg geschützter.

Besondere Gefahrenquellen wie ein Aquarium
Besondere Gefahrenquellen wie ein Aquarium müssen häufig gesondert in den Leistungskatalog der Hausratversicherung aufgenommen werden. Foto: Delbert Pagayona on Unsplash

Fazit – eine Hausratversicherung lohnt sich

Die Kosten für die Versicherung liegen nicht hoch. Ob es sinnvoll ist, sie an die Privathaftpflicht zu koppeln, muss jeder für sich entscheiden. Wichtig ist allerdings, dass die Leistungen und Merkmale genau geprüft werden. Denn geschieht dies nicht, erhalten Versicherungsnehmer mitunter nur die hälftige Schadenssumme. Für einfache Haushalte lohnen sich oft die Pauschalsummen, doch sobald Sammlungen oder spezielle Werte im Haus aufbewahrt werden, so sollten sie mit Hilfe eines Gutachtens gezielt aufgenommen werden. Anderenfalls kann es sein, dass die Versicherung die Briefmarkensammlung als bloße Briefmarken betrachtet – und den simplen Wert ansetzt.

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