Endlich ist es soweit: das neue Heim kann bezogen werden – egal ob selbst organisiert oder mit einem Umzugsunternehmen. Um für den Notfall richtig versichert zu sein, ist es Zeit auch seine Versicherungen auf den Prüfstand zu stellen.
Wir sind im Gespräch mit Herrn Jens Schwalowsky, Generali Generalagentur Königs Wusterhausen.
Welche Versicherungen sollten beim Umzug in das neue Heim auf den Prüfstand und müssen ggf. angepasst werden?
Ganz wichtig ist die Überprüfung der Hausrat- sowie der Glasversicherung. In der Regel geht mit dem Einzug in ein Eigenheim auch eine Werterhöhung des Hausrats einher. Dies betrifft z.B. die neue Einbauküche oder hochwertigere Möbel. Viele Eigenheimbesitzer haben auch für Ihre Eigenleistung hochwertiges Werkzeug angeschafft, welches dann Bestandteil der Hausratversicherung wird. Die Versicherungssummen sollten entsprechend angepasst werden.
Der Hausbau ist auch ein guter Zeitpunkt, um die eigene Privathaftpflichtversicherung zu aktualisieren. In den vergangenen Jahren wurden die Versicherungssummen in der Regel stark erhöht. Insbesondere im Hinblick auf Personenschäden auf dem eigenen Grundstück oder dem angrenzenden Bürgersteig ist ein optimaler Versicherungsschutz sinnvoll.
Gibt es Versicherungen, die man als Hauseigentümer neu abschließen sollte oder muss?
Nach dem Bau der eigenen vier Wände stellt das eigene Haus einen sehr hohen Wert dar, der am besten über die Wohngebäudeversicherung abgesichert wird. Hier ist zu beachten, dass die Größen- und Wertangaben dem Gebäude entsprechen müssen, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten.
Die Wohngebäudeversicherung wird sinnvoller Weise bereits vor Baubeginn abgeschlossen, um mit diesem Vertrag auch eine Rohbauversicherung zu erhalten.
Um auch bei Verlust der Arbeitskraft die monatlichen Kosten für die Finanzierung etc. stemmen zu können, sollte man sich ernsthaft mit der Einkommensvorsorge beschäftigen und spätestens jetzt die entsprechenden Summen absichern.
Welche Versicherungen sollten nach einem Hauskauf geprüft werden?
Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat nach Eintrag in das Grundbuch einen Monat Zeit, die bestehende Versicherung zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen.
Es ist sinnvoll den bestehenden Vertrag zu prüfen, da dieser oftmals schon sehr alt ist und geringere Leistungen als ein neuer Vertrag beinhaltet.
Die Hausratversicherung sollte ebenso wie eine bestehende Glasversicherung an die neue Gebäudegröße und eventuell sich ergebende neuen Versicherungssummen angepasst werden.
Bei der Privaten Haftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass eine Bauherrenhaftpflichtversicherung inkl. Haftpflicht der Bauhelfer beinhaltet ist.
Wann sollten die Versicherungen angepasst werden? (Was passiert in der Übergangszeit, wenn noch zwei Haushalte bestehen?)
Mit dem Einzug in das neue Haus ist es notwendig, dem Versicherer der Hausratversicherung die neue Adresse mitzuteilen. Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Spätestens zwei Monate nach dem Umzug erlischt der Schutz der Hausratversicherung für die alte Wohnung.
Wer zahlt die Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?
Entsprechend der Fälligkeit geht die Zahlungspflicht der Gebäudeversicherung ab dem nächstfolgenden Zahlungstermin nach dem Grundbucheintrag auf den neuen Eigentümer über.
Auf welche Eckpunkte / Dinge muss man bei der Wohngebäudeversicherung achten?
Es klingt sicherlich einfach, ist es aber nicht unbedingt: In erster Linie ist es wichtig, dass das Gebäude mit seinen Nebengebäuden und Garagen tatsächlich so, wie es ist, zum gleitenden Neuwert versichert wird. So können Sie sicher sein, dass der Wert des Gebäudes auch in Zukunft ersetzt wird.
Zu Ermittlung des Gebäudewertes gibt es verschiedene Bezugsgrößen. Dies ist zum einen der sogenannte Wert 1914 und alternativ hierzu die Grundfläche in Quadratmetern.
Beitragsrelevant ist ferner, ob das Gebäude massiv, zum Beispiel aus Ziegeln, erbaut wurde, oder ob es sich um ein Holzhaus handelt.
Gute Tarife zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit mitversichert sind.
Wie kann ich mich vor Elementarschäden schützen?
Der Abschluss einer Elementarversicherung ist in der heutigen Zeit mit den häufigen Starkregenereignissen sicherlich von Vorteil und in den meisten Fällen auch möglich.
Elementarschäden z.B. Überflutung können aber auch mittels entsprechender Hausplanung minimiert werden, wenn gewährleistet wird, dass Regenwasser bei einem Starkregenereignis nicht in das Gebäude oder den Keller eindringen kann.
Die regelmäßige Kontrolle von Rückstauventilen verhindert auch den Überlauf von Wasser aus der Kanalisation in das Gebäude.
Auf welche Eckpunkte / Dinge muss man bei der Hausratversicherung achten?
Bei der Hausratversicherung muss darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Werte und Wertgegenstände mit den richtigen Summen hinterlegt und abgesichert werden.
Hierbei ist zu bedenken, dass die Hausratversicherung den Neuwert ersetzt – also die Summe gewählt werden sollte, die benötigt wird, um den Hausrat komplett neu zu beschaffen.
Vergleichbar der Wohngebäudeversicherung bieten die besseren Tarife auch einen Schutz bei grober Fahrlässigkeit.
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Immobilieneigentümer?
Ein Baustein der Rechtsschutzversicherung ist der Wohnungs- und Hausrechtsschutz, der bei unserem Kooperationspartner ADVOCARD ein umfassendes Leistungsspektrum beihaltet.
Als Hauseigentümer sind Sie zum Beispiel bei Ärger mit den Nachbarn und Ärger mit Behörden abgesichert. Aber auch bei Ärger mit den Versorgern für Gas und Strom oder bei strafrechtlichen Vorwürfen, zum Beispiel wegen der Streupflicht, genießen Sie Versicherungsschutz.
Das Thema in der nächsten Ausgabe: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Vielen Dank für das Gespräch!
Weitere Themen der Serie “Immobilienfinanzierung leicht gemacht”:
Teil 1 Leben Sie Ihren Wohntraum – wir zeigen Ihnen den Weg!
Teil 2 Immobilienfinanzierung mit Grundbucheintrag
Teil 3 Immobilienfinanzierung ohne Grundbucheintrag
Teil 4 Immobilienerwerb mit Wohnriester
Teil 5 Risikolebensversicherung – Sicherheit für die Familie
Teil 6 Risikolebensversicherung und Immobilien
Teil 7 Welche Versicherungen sollte ein Eigenheimbesitzer abschließen?
Teil 9 Umzug in das neue Haus – was ändert sich bei meinen Versicherungen?
Teil 10 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Kommentar hinterlassen