Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, möchte natürlich sein Eigentum schützen. Lesen Sie wie Sie das Risiko mit einer Wohngebäudeversicherung minimieren können.
Wir sind im Gespräch mit Herrn Stefan Sakreida von der Generali Generalagentur Königs Wusterhausen.
Welche Risiken versichert die Wohngebäudeversicherung?
Die wichtigsten versicherten Risiken sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Darüber hinaus sind auch noch viele weitere Risiken, beispielsweise die Beschädigung durch unbefugte Dritte, fester Bestandteil guter Policen. Elementarschäden, wie z.B. Überschwemmung und Schneedruck, aber auch Starkregenereignisse, können zusätzlich versichert werden. Für Hausbesitzer, die in Risikogebieten leben, ist das sehr sinnvoll.
Wann sollte man eine Gebäudeversicherung abschließen?
Beim Neubau eines Hauses lohnt sich der Abschluss einer Gebäudeversicherung bereits zu Beginn der Bauphase, um von der beitragsfreien Feuer- und Sturm Rohbauversicherung zu profitieren.
Wie berechnet sich die Versicherungssumme für eine Gebäudeversicherung?
Eine Immobilie wird entweder über den sogenannten Wert 1914 in Verbindung mit dem Baupreisindex oder über die Hinterlegung der Quadratmeter des Gebäudes versichert.
Der Wert 1914 ist ein fiktiver Rechenwert und wird verwendet, da das Jahr 1914 das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil und keiner Preissteigerung (Inflation) unterworfen waren. In Verbindung mit dem jährlich sich ändernden Baupreisindex wird die jeweilige Wertsteigerung der Immobilie abgebildet und in einem aktuellen Wert dargestellt.
Die Absicherung über den Nachweis der Quadratmeter ist noch nicht sehr lange üblich und einfacher in der Anwendung. Hier wird das Gebäude an sich abgesichert und keine exakte Höchstsumme definiert.
Was ist beim Kauf eines gebrauchten Hauses zu beachten?
Der Übergang der Wohngebäudeversicherung auf den oder die neuen Eigentümer erfolgt mit dem Kauf des Hauses und dem Eintrag ins Grundbuch.
Bis zur Dauer von einem Monat nach Grundbucheintrag kann der bestehende Vertrag gekündigt werden – falls diese Frist nicht genutzt wird, geht es dann erst wieder zur nächsten Hauptfälligkeit.
Was ist der Unterschied zwischen der Wohngebäude- und der Hausratversicherung?
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus und den Einbauten auf, wie zum Beispiel der Heizungsanlage, fest verlegten Fußböden oder den Sanitäreinrichtungen.
Die Hausratversicherung betrifft in erster Linie die Einrichtungsgegenstände, das Inventar. Alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist über die Hausratversicherung abgesichert. In der Außenversicherung der Hausratversicherung werden auch Schäden wie Raubüberfälle und Autoeinbrüche berücksichtigt.
Wie kann ich meine Immobilie vor Schäden durch Starkregen absichern?
In den letzten Jahren nahmen die Starkregenereignisse in Deutschland mit zum Teil verheerenden Folgen zu. Überschwemmungen in Regionen, die bisher noch nie davon betroffen waren, sind inzwischen schon fast zur Regel geworden.
Starkregen kann zu Schäden durch Überschwemmung und/oder Rückstau führen:
Unter Überschwemmung versteht man eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern und Witterungsniederschlägen.
Rückstau ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen durch Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern und Witterungsniederschlägen.
Während eine Überschwemmung unter Umständen mit einer entsprechenden Hausplanung noch verhindert oder in ihren Auswirkungen gemindert werden kann, ist ein Überlauf von Wasser aus der Kanalisation in das Gebäude nur mit regelmäßiger Kontrolle der Rückstauventile zu verhindern.
Nicht versicherbar sind Schäden durch „erdgebundenes“ Wasser, z.B. versickertes Wasser oder Grundwasser.
Was ist in Bezug auf Starkregen versicherungstechnisch zu beachten?
Elementarschäden können im Rahmen der Gebäudeversicherung in den meisten Fällen zusätzlich mit versichert werden.
Schäden durch Starkregenereignisse werden im Rahmen der Elementarversicherung als Witterungsniederschläge berücksichtigt und sind in ihrem Ausmaß nicht näher definiert.
Es empfiehlt sich also, Elementarschäden mit zu versichern, auch wenn sich das Haus nicht in einem klassischen Überschwemmungsgebiet befindet.
Vielen Dank für das Gespräch.
Weitere Themen der Serie “Immobilienfinanzierung leicht gemacht”:
Teil 1 Leben Sie Ihren Wohntraum – wir zeigen Ihnen den Weg!
Teil 2 Immobilienfinanzierung mit Grundbucheintrag
Teil 3 Immobilienfinanzierung ohne Grundbucheintrag
Teil 4 Immobilienerwerb mit Wohnriester
Teil 5 Risikolebensversicherung – Sicherheit für die Familie
Teil 6 Risikolebensversicherung und Immobilien
Teil 7 Welche Versicherungen sollte ein Eigenheimbesitzer abschließen?
Teil 9 Umzug in das neue Haus – was ändert sich bei meinen Versicherungen?
Teil 10 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
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