Wer ein zweites Mal baut, weiß worauf er sich einlässt. Die Erfahrungen, die Familie Wusowski mit ihrem ersten Haus gemacht hatte, waren nicht die besten. Bis zur Fertigstellung gab es Ärger am laufenden Band. Die Palette reichte von Mehrkosten über Baumängel bis zur Insolvenz des Bauträgers. Deshalb sicherte sie sich bei ihrem durch Umzug bedingten neuen Bauvorhaben in Brieselang über den Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) mit Bauherrenberaterin Carola Giertz von vornherein professionelle Hilfe, die eine baubegleitende Qualitätskontrolle einschloss. Dem Erwerb eines Grundstücks folgte die Entscheidung zu Gunsten des Angebots einer in der Gegend ansässigen Massivhausfirma. Die als Effizienzhaus 70 angebotene Stadtvilla wurde in der Planungsphase zu einem KfW 55-Haus aufgewertet. Im August erteilte der Landkreis Oberhavel die Baugenehmigung. Das Grundstück konnte hergerichtet, der Bau vorbereitet werden.
Im Oktober 2012 schaltete die Ampel auf Grün
Die Hoffnung auf einen Einzug bis zum Jahresende hatten die Bauherren schon aufgeben müssen, “weil die Bauzeit bei sieben Monaten lag und die formellen Vorbereitungen mehr Zeit kosteten als wir gedacht hatten.“ Eine wichtige Rolle spielte dabei das Baugrundgutachten, das die Baufirma vom Kunden fordert. „Wir hätten es sowieso anfertigen lassen, denn es schützt vor bösen Überraschungen und sagt aus, ob ein Keller möglich ist.“ Leider verzögerte sich die Fertigstellung des Bodengutachtens wegen des ungünstigen Wetters zu Beginn des vergangenen Jahres, was zwar zu Zeitverzug führte, aber die Familie Wusowski nicht unter Zeitdruck setzte, weil sie darauf geachtet haben, dass die Kündigung des Mietvertrages für ihre Übergangswohnung flexibel war.
Eine genau definierte Bodenbeschaffenheit bildet in der Bau- und Leistungsbeschreibung
die Kalkulationsgrundlage für die Kostenrechnung. „Das in unserem Auftrag angefertigte Bodengutachten wurde der Baufirma mit der Bitte zur Verfügung gestellt“, so Bauherr Wusowski, „die abzusehenden Mehrkosten zu kalkulieren.“ Es bedurfte mehrerer Anläufe, um eine verbindliche Aussage zu erhalten. Die Bauherren empfehlen deshalb, grundsätzlich auf einem verbindlichen Angebot zu bestehen. In ihrem Falle wurde der in Betracht gezogene Preis überschritten, was vermutlich der nachträglich geplanten Hausvergrößerung geschuldet war.
Von Bauherrenberaterin geprüft
Im Herbst wurde das Grundstück vorbereitet
Der Grundstückskauf zum Zwecke der Bebauung setzt für den Bauherrn eine ganze Kette von Aktivitäten auf die Tagesordnung. Zwar war das Grundstück erschlossen, aber die Versorgungsleitungen mussten noch an das Haus herangeführt werden. Sowohl für die Beantragung beim Versorger als auch für die Koordinierung der Arbeiten ist in der Regel der Bauherr zuständig. „Weil wir beide beruflich sehr engagiert sind und oft nur an den Wochenenden vor Ort sein konnten, übernahm der Bauleiter diesen Part. Dazu ist er nicht verpflichtet, aber seine Hilfe war uns sehr willkommen.“
Auf Grund der Entscheidung für eine Wärmepumpe wurden Anträge für Frisch- bzw. Abwasser und Strom gestellt. Als sinnvoll und wichtig erweist sich auch zu prüfen, ob Breitband- und Internetanbindung den Bedürfnissen der künftigen Nutzer entsprechen.
Auch bei der Baustelleneinrichtung können die Bauherren die Hände nicht in den Schoß legen. Um ihrer Pflicht zur Sicherung der Baustelle nachzukommen, zäunten sie eine Seite des Eckgrundstückes ein, was zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt erforderlich gewesen wäre, weil ein eingezäuntes Grundstück die Bauarbeiten mehr behindert als nützt. Viel wichtiger ist, für die Sicherheit auf dem Grundstück zu sorgen. „Weil wir auch dafür verantwortlich sind und für weitere Risiken in die Haftung genommen werden können, haben wir uns von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen.“ Neben Feuer- und Bauleistungsversicherung schlossen die Bauherren auch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ab, damit sie während der Bauphase finanziell absichert sind.
Ebenso ist es Aufgabe der Bauherren, das Grundstück befahrbar zu machen. Dazu wurde die Zufahrt nach Rücksprache mit der Bauleitung von einem ortsansässigen Landschafts- und Gartenbauer mit Schotter verfestigt.
Im November rollte der Betonmischer an
Um die Bodenplatte gießen zu können, musste zunächst der Erdboden abgetragen werden.
Er kann auf dem Grundstück gelagert oder kostenpflichtig abtransportiert werden. Der Gartenbauer, dessen gute Dienste die Bauherren mehrfach in Anspruch genommen hatten, riet dazu, den wertvollen Mutterboden auf dem Grundstück zur weiteren Verwendung zu belassen und den kalkhaltigen Rest abzutransportieren. Vorstellbar wäre, so die Wusowskis, mit der Erde das Niveau entlang des Zaunes zu erhöhen, um der dort vorgesehenen Hecke schneller auf die Beine zu helfen und bald den gewünschten Sichtschutz zu erreichen. Nach dem Bodenaushub für das Streifenfundament, Einschalung und Betonieren sowie dem Einbringen der Armierung konnte die Bodenplatte gegossen werden. Das Garagenfundament wurde in einem Zug mit der Erdgeschossdecke hergestellt.
Die damit vollzogene Flächenaufteilung gab den Bauherren zum ersten Male Gelegenheit, die Größenverhältnisse von Bebauung und Restgrundstück in natura zur Kenntnis nehmen. Mit der Anlieferung der Steine begann das Haus in der dritten Dimension zu wachsen.
Mehr dazu und zur Wärmepumpenbohrung in der nächsten Folge.
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