Ihr Lebenstraum vom eigenem Traumhaus steht kurz vor der Erfüllung. Sie haben Ihr Haus geplant und der Baustart steht kurz bevor. Damit dieser Traum während der Bauphase nicht getrübt wird, sollten Sie Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle ergreifen. Immer wieder kommt es auf dem Bau zu Unfällen, die teilweise einen schweren Verlauf nehmen. Sogar einige Todesfälle sind jedes Jahr zu beklagen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Gefahren beim Hausbau abzusichern sind und wie der Schutz erfolgen kann.
Vor welchen Gefahren muss ein Schutz erfolgen?
Als privater Bauherr eines Haus übernehmen Sie eine große Verantwortung nicht nur sich selbst, sondern auch Dritten gegenüber. Im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrer Baustelle keine Gefahren ausgehen, die anderen Personen Schaden zufügen können. Das betrifft sowohl Personen, die auf der Baustelle arbeiten und auch Personen die mit der Baustelle an sich nichts zu tun haben.
Doch nicht nur Personen können während der Bauphase Schaden nehmen. Es gibt eine Vielzahl an Gefahren, die durch den Hausbau entstehen können und gegen die ein entsprechender Schutz notwendig ist:
- Baumschutz – Beschädigung von Bäumen durch Baumaßnahmen
- Leitungsschutz – Beschädigung von Versorgungsleitungen, die über das Grundstück führen oder sich im Bereich der Baustellenzufahrt befinden
- Gewässerschutz – Gefahr der Verunreinigung des Grundwassers und Gewässer
- Nachbarschaftsschutz – Schutz der Nachbarn durch Lärm oder durch Baumaßnahmen
- Brandschutz – Gefahr durch Brand auf der Baustelle
- Diebstahlschutz – Gefahr durch den Diebstahl von Baumaterial, Baumaschinen oder Werkzeug
- Witterungsschutz – Gefahr durch Regen und Sturm
- Bodenschutz – Gefahr der Bodenverunreinigung durch Gefahrenstoffe und durch Bodenaushub
Natürlich sollte dem Schutz von Menschen die größte Bedeutung zukommen. Deshalb sollten schon ab dem Erwerb des Baugrundstücks entsprechende Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden. Sollte auf dem Baugrundstück oder der Baustelle irgendjemand zu Schaden kommen, weil notwendige Sicherungsmaßnahmen nicht ergriffen wurden oder die Baustelle selbst nicht nach außen hin genügend gesichert war, so kann es für den Grundstückseigentümer bzw. Bauherren zu unangenehmen Konsequenzen führen. So hat der Geschädigte zum Beispiel ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.
Wer ist für den Schutz verantwortlich – Verkehrssicherungspflichten
Prinzipiell ist zunächst einmal der Bauherr für seine Baustelle verantwortlich. Als rechtliche Grundlage dient beim Hausbau u.a. die Baustellenverordnung (BaustellV). In ihr sind alle für eine Baustelle zutreffenden Richtlinien und Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Verkehrssicherungspflicht zusammengefasst.
In den meisten Fällen wird die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten an die bauausführende Firma delegiert. Oft findet sich solche Vereinbarung für die Baustellensicherung in der Bau- und Leistungsbeschreibung für Ihr Massivhaus oder Fertighaus. In diesem Fall sorgt die Hausbaufirma für ihre ordnungsgemäße Durchführung.
Sofern Sie als privater Bauherr die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten wirksam delegiert haben, sind Sie Ihrer Verantwortung im Prinzip zunächst erst einmal ausreichend nachgekommen. Wenn es aber offensichtlich ist, dass die für die Delegierten der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen, müssen Sie selbst handeln. Sie haben also immer eine Aufsichtspflicht. Bei großen Baustellen ist sinnvoll die Überwachung der Verkehrssicherungspflichten an einen Bauleiter oder Architekten zu übertragen.
Grundsätzlich sollten die Delegierung der Verkehrssicherungspflichten und deren Überwachung immer schriftlich erfolgen. Da Sie als Bauherr für alle Verstöße, Fehler und Unterlassungen haften, ist es ratsam, ein Pflichtenheft mit allen Anweisungen und Zeitvorgaben zu vereinbaren.
Wer muss beschützt werden?
Wie schon dargestellt, können von einer Baustelle viele Gefahren ausgehen. Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn gilt grundsätzlich für alle Personen, die die Baustelle betreten dürfen. In erster Linie sind das Bauarbeiter, Handwerker, aber auch freiwillige Helfer und Zulieferer. Eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht gilt gegenüber Kindern.
Schutz der Bauarbeiter und Helfer
Natürlich müssen die am Bau beteiligten Personen im besonderen Maße geschützt werden, da diese den meisten Gefahren ausgesetzt werden. Das betrifft alle Bauarbeiter aber auch Helfer, die auf der Baustelle tätig sind. Hier kommen verschiedenste Rechtsvorschriften zur Anwendung:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
In diesen Vorschriften finden sich Regelungen zur Vermeidung von Unfällen aber auch zur Gestaltung der Arbeitsstätte.
Wichtig: Als Bauherr kann man davon ausgehen, dass Handwerker Fachleute sind, die elementare Sicherungsmaßnahmen selbst einhalten. Dazu gab es auch eine entsprechende Rechtsprechung (Urteil vom OLG Hamm 2014 AZ 11 W 15/14). Sind allerdings die fehlende Sicherheit auf der Baustelle auch für Laien erkennbar, ist allerdings der Bauherr wieder dafür haftbar (Urteil des OLG Stuttgart 2005, AZ 5Ss 12/05).
Schutz der Passanten
Durch den Hausbau dürfen auf keinen Fall Passanten gefährdet werden. Hierzu muss die Baustelle mit entsprechenden Warnhinweisen kenntlich gemacht werden. Insbesondere der Zutritt der Baustelle durch Unbefugte ist zu vermeiden. Das kann zunächst durch einen um die komplette Baustelle umlaufenden Bauzaun erfolgen. Befinden sich Teile der Baustelle auf dem öffentlichen Straßenland sind hier besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Geht eine Gefahr für die Passanten von oben aus, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Schutz des Straßenverkehrs
In der Regel verfügt eine Baustelle beim Hausbau über eine Baustellenzufahrt. Es kann aber auch weiteren Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch die Baumaßnahmen kommen – z.B. wenn Parkflächen wegfallen. Auf jeden Fall müssen Hinweis- und Warnschilder auf eine mögliche Behinderung oder Gefährdung des Straßenverkehrs aufmerksam machen. Eventuell ist eine zusätzliche Sicherung durch Verkehrsleitkegel oder –planken und Warnleuchten erforderlich.
Dieser Eingriff in den Verkehr muss jedoch im Vorhinein mit den entsprechenden Behörden abgestimmt werden. Für den Schutz der Verkehrsteilnehmer ist ein Bauzaun notwendig. Ggf. sind weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Möglichkeiten zur Sicherung der Baustelle
Ordnung bedeutet Sicherheit. Das gilt insbesondere für eine Baustelle. Um die Baustelle effizient einzurichten und die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu erfüllen, braucht es einen Baustellenplan. Auf diesem wird die Baustelle genau geplant. Auf diesem Plan sind neben dem Grundriss des Hauses auch die Lage und Standorte aller benötigten Maschinen und Anschlüsse, Lagerplätze für Baumaterial und Bauschutt sowie alle Leitungen und Wege eingezeichnet.
Weiterhin gilt es Unbefugte, speziell Kinder, am Zutritt zur Baustelle zu hindern. Dazu kommen z.B. Bauzäune zum Einsatz. Ein Schild mit der Aufschrift „Betreten verboten“ wird allgemein als unzureichend erachtet. Auch ungesicherte Schächte und Gruben im Erdreich müssen abgedeckt werden.
Sobald der Hausbau voranschreitet muss ein sicherer Zugang zum Rohbau gewährleistet sein. Die Übergänge von außen nach innen müssen breit genug sein und seitliche Absturzsicherungen haben. Steht ein Gerüst auf der Baustelle, muss auch dieses vor dem unberechtigten Zutritt geschützt werden.
Weiterhin muss die Baustelle und das Baumaterial durch Abdeckungen vor der Witterung geschützt werden. Bewährt haben sich auch Zelten unter denen auch bei Regen und starkem Sonnenschein gearbeitet werden kann. Entsprechende Zelte können Sie bei einem Zeltverleih erhalten.
Oft wird auf dem Bau mit brennbaren Stoffen und Gefahrenstoffen gearbeitet. Deshalb muss auch der Brandschutz berücksichtigt werden. Neben den Vorschriften zur Lagerungen der brennbaren Materialien sind auch eine ausreichende Anzahl an Feuerlöschern bereit zu halten.
Bei der Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten in Überschwemmungsgebieten und der Nähe von Gewässern ist der Gewässerschutz zu beachten. Weiterhin müssen Bäume vor Beschädigungen durch die Bauarbeiten geschützt werden.
Fazit
Bei der Baustellensicherung sind viele Dinge zu beachten und der Bauherr hat eine große Verantwortung. Diese sollte nicht unterschätzt werden.