Obwohl schwere Herbststürme in diesem Jahr bisher ausgeblieben sind, sollten Hausbesitzer auf alle Fälle ihr Dach checken: Sitzen die Ziegel, Antennen, Schneefanggitter und Blitzschutzanlage noch fest? Ist die Dachrinne frei oder hängen größere Äste, vielleicht sogar Vogelnester im Regenablauf?
Wie steht es mit den Bäumen rings ums Haus? Sind dort Äste abgebrochen, die vielleicht beim nächsten Sturm oder unter der kommenden Schneelast abbrechen können? Im Zweifel sollten Hausbesitzer hier noch einmal den Experten rufen und Dach oder Bäume kontrollieren lassen.
Höchste Zeit ist es jetzt auch, die Beleuchtung zu warten. Auf allen Wegen rings ums Haus sollten blendfreie Leuchten montiert sein – und auch funktionieren. Licht sorgt für Sicherheit auf allen Außentreppen, am Gartentor, in der Auffahrt und an der Haustür. Verantwortungsbewusste Immobilienbesitzer stutzen jetzt auch den Efeubewuchs, der im Laufe des Sommers die Hausnummer überwuchert hat; im Notfall markiert nur die gut sichtbare, beleuchtete Hausnummer den schnellsten Weg zum Patienten.
Und wenn es demnächst richtig kalt wird und friert, lautet die wichtigste Regel: Immer ausreichend heizen! Auch während der Abwesenheit im Winterurlaub. Das grenzt zwar für viele Menschen an Energieverschwendung, aber es muss sein, um das Haus vor Schäden zu bewahren, raten die Sachverständigen des VPB. Wohnräume sollten mindestens 17 Grad haben. Unsinnig ist es, die Heizung nachts auszuschalten! Das spart nichts, denn die Heizung braucht morgens nur umso länger, bis sie das Haus wieder aufgeheizt hat. Außerdem sinkt bei abgestellter Heizung die Temperatur im Keller und im ungedämmten Dachgeschoss stark ab. Ungeschützte Wasserleitungen können dann auffrieren. Gleiches gilt für die Ferienzeit: Wer die Heizung abstellt, der riskiert teure Frostschäden. Auch im vorübergehend leer stehenden Haus sollten die Thermostate deshalb immer noch auf 16 Grad stehen und alle Räume – bei geöffneten Türen – leicht überschlagen sein. Wer jetzt schon weiß, wann er zum Skifahren geht, der sollte sich einen zuverlässigen Haussitter für diese Zeit besorgen, der auch auf die Heizung achtet, oder sein Haus per Smartphone von außen entsprechend temperieren und überwachen.
Hausbesitzer sollten während der Frostperiode immer wieder Kontrollgänge durchs Haus und um die Immobilie herum machen. Dabei checken sie unter anderem, ob bei Minusgraden alle Kellerfenster geschlossen sind. Auch das Fenster in der Waschküche, das normalerweise immer aufsteht, sollte dann zugemacht werden. Achten müssen Kaminbesitzer dabei auf die Sauerstoffzufuhr. Wird die nämlich über ein offenes Kellerfenster gesichert, darf das natürlich nicht einfach geschlossen werden, wenn der Kamin in Betrieb ist. Hausbesitzer, vor allem jene, die ihre Immobilie erst kürzlich gekauft haben, sollten sich an die Auflagen des Schornsteinfegers halten oder sich von ihm den richtigen Gebrauch des Kaminofens erläutern lassen.
Genauso wichtig wie das Heizen ist im Winter auch das Lüften – sofern es im Haus keine geregelte Be- und Entlüftungsanlage gibt. Viele Hausbesitzer vernachlässigen das Lüften. Aber selbst an eisigen Tagen muss Frischluft ins Haus, sonst bleibt die verbrauchte, feuchte Luft in den Räumen und bildet dort den idealen Nährboden für Feuchte- und Schimmelschäden. Baufachleute empfehlen mehrmals täglich Stoßlüften. Und zwar immer fünf bis zehn Minuten lang, am besten auf Durchzug. Nur das ist effektiv und damit auch energiesparend. Dauerlüften mit gekipptem Fenster bringt dagegen gar nichts. Im Gegenteil: Die Räume kühlen bei gekipptem Fenster aus, und die Feuchtigkeit schlägt sich am Fenstersturz nieder, wo sich regelmäßig schwarzer Schimmelbelag bildet.
Schneeverwehungen sehen romantisch aus – sind aber Gift für die Bausubstanz. Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen- sowie Balkontüren sollten Hausbesitzer deshalb umgehend beseitigen. Beginnt es nämlich zu tauen, dann läuft das Tauwasser oft durch die Türen ins Haus oder durchfeuchtet das Mauerwerk. Schwieriger ist es, Schneeverwehungen auf dem Dach zu beseitigen. Aber auch das ist wichtig, denn durch Tauwasser können Schäden entstehen. Solche Feuchteschäden sollten Hausbesitzer umgehend beseitigen lassen, denn die durchfeuchtete Wärmedämmung schimmelt schnell und dämmt nicht mehr.
Ernst nehmen sollten Hausbesitzer auch ihre Streu- und Räumpflichten. Die regelt jede Kommune anders. Grundstückseigentümer müssen sich über ihre Pflichten informieren und gegebenenfalls jemanden mit dem Streuen und Schneeschieben beauftragen. Selbst wenn die Stadt die öffentlichen Wege räumen lässt, so muss sich der Hausbesitzer immer noch um sein Areal kümmern – Zuwege räumen, Eiszapfen und Schneeverwehungen vom Dach räumen, Außentreppen vom Schnee befreien, Zufahrtswege für Notfälle und Müllabfuhr freihalten, Wege streuen. Ideal und umweltfreundlich sind übrigens Sand und Asche. Und eine gute Nachricht: Professionelle Schneeräumung kann teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden.
Weitere Informationen im VPB-Ratgeber “Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter”. Kostenloser Download unter http://tinyurl.com/2v2nc49 oder beigefügtem QR-Code.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
Kommentar hinterlassen