Immobilienerwerb

VPB: Baulasten mindern Grundstückswert

Beim Haus- und Grundstückskauf von privat sollten Interessenten vor dem Kauf das Grundbuch checken lassen. Es liefert wichtige Anhaltspunkte für die Bewertung des Grundstücks. © Hans / Pixabay
Beim Haus- und Grundstückskauf von privat sollten Interessenten vor dem Kauf das Grundbuch checken lassen. Es liefert wichtige Anhaltspunkte für die Bewertung des Grundstücks. Hans / Pixabay

Beim Haus- und Grundstückskauf von privat regeln Angebot und Nachfrage den Preis

Anhaltspunkte für die Bewertung liefern die sogenannten Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse von Städten und Kreisen. Aber nicht nur diese sind ausschlaggebend für den Wert des Grundstücks, sondern auch dessen mögliche Nutzung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Dürfen Bauherren zum Beispiel nur auf einem Teil des Areals bauen und müssen den Rest des Grundstücks für den Naturschutz freihalten, dann sind die Möglichkeiten zur Bebauung stark reduziert. Das mindert den Wert des Bodens. Gleiches gilt für eventuelle Wege- oder Fahrrechte. Solche Grunddienstbarkeiten stehen im Grundbuch, das Interessenten immer vor dem Kauf checken lassen sollten.

Mit der Einsicht ins Grundbuch können sie den Notar beauftragen. Der klärt auch, ob Hypotheken auf dem Grundstück liegen, oder ob jemand ein lebenslanges Wohnrecht genießt und damit den Altbau, den die Käufer eigentlich abreißen wollten, auf nicht absehbare Zeit blockiert. Auch Leitungen, die unterirdisch übers Grundstück führen und entsprechend im Grundbuch vermerkt sind, können Neuplanungen erheblich einschränken.

Nicht fehlen darf auch der Blick ins Baulastenverzeichnis, in dem eventuelle öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Grundeigentums stehen. Das können mit anderen Anrainern gemeinsam genutzte Stellplätze sein oder Zuwege zum Nachbargrundstück, die über das Areal laufen.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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