Bauvertrag Recht im Hausbau

Bauverträge können ab 2018 widerrufen werden

Bauverträge genau Lesen © blende11. Photo – Fotolia.com
Bauverträge genau Lesen © blende11. Photo – Fotolia.com

Wer kennt es nicht? Das Angebot ist verlockend, das Schnäppchen schnell geschlagen, doch bei genauer Prüfung des Kleingedruckten kommen Zweifel auf. Man entscheidet sich um – dank Widerrufsrecht kein Problem.

Was bei jedem Handyvertrag längst Usus ist, gestaltet sich beim Bau des neuen Eigenheims schwierig. Trotz großer Investitionssumme und komplexen Verträgen ist die Unterschrift des Bauvertrags bindend – so war es bisher.

Mit dem neuen Bauvertragsrecht, das der Bundestag am 9. März 2017 beschlossen hat, ändert sich das. So sind Bauunternehmen ab 2018 gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden ein Widerrufsrecht einzuräumen.

„Die neue Regelung bedeutet einen Meilenstein für den Verbraucherschutz“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). „Der private Bauherr wird so vor fragwürdigen Rabattangeboten mit begrenzter Laufzeit und vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt.“

Zukünftig beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsabschluss. Unternehmen müssen Verbraucher dann ordnungsgemäß und schriftlich über ihr Recht informieren. Sollte dies nicht geschehen, tritt es erst ab dem Zeitpunkt des Hinweises in Kraft. Spätestens ein Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss verliert der Bauherr jedoch seinen Anspruch auf Widerruf.

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de

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