Recht

Ein Notar ersetzt keinen Rechtsanwalt

Abschluss des Notarvertrag
Abschluss des Notarvertrag

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kauf über einen Notar abgewickelt wird. Diese Tatsache verleitet viele Verbraucher dazu, auf die Prüfung des Kaufvertrags durch einen eigenen Anwalt zu verzichten. Dies kann sich im Nachhinein als schwerwiegender und teurer Fehler herausstellen. Was sind die Aufgaben des Notars und wann lohnt es sich einen versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen?

Die Aufgaben des Notars

Die Aufgabe des Notars besteht darin, zu prüfen, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Vertrags gegeben sind. Dazu holt er gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen ein. Des Weiteren teilt er dem Käufer mit, wann der Kaufpreis zur Fälligkeit ansteht und nimmt die Eigentumsüberschreibung sowie die Löschung von Belastungen, die nicht übernommen wurden vor sobald der Kaufpreis bezahlt wird.

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet

Zusätzlich zu dem Erwähnten gehört es ebenfalls zu den Aufgaben des Notars, die Vertragspartner des Kaufs über einzelne Risiken des Vertrags aufzuklären. Dabei beantwortet er Fragen und muss den Vertrag ausgewogen gestalten. Letzteres leitet sich aus seiner Pflicht zur Neutralität ab.
Gleichwohl “vertritt” der Notar keine der beiden Parteien. Auch das leitet sich aus seiner Verpflichtung zur Neutralität ab. Es gehört also nicht zu einen Pflichten zu prüfen, ob der Vertrag im Interesse des Verbrauchers oder Käufers liegt. Er darf oder dürfte nicht einmal darauf hinweisen, dass der zu schließende Vertrag nicht im (wirtschaftlichen) Interesses einer der beiden Parteien liegt. Der Notar prüft grundsätzlich lediglich, ob der Vertrag formal rechtmäßig ist, und ob alle Absprachen im Vertrag niedergeschrieben sind.

Gerade bei “schlüsselfertigen” Häusern liegt beim Käufer ein hohes Risiko. Denn er muss eigenständig prüfen, ob zum Beispiel das Leistungs- und Bauverzeichnis vollständig ist. Gerade an diesem Punkt, kann es für unbedarfte Käufer sehr teuer werden.

Den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen

Angesichts des Vorgenannten ist es ratsam den Vertrag von einem Rechtsanwalt, etwa einem Anwalt für Immobilienrecht, prüfen zu lassen. Denn ein Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten und wird ihn ebenso ausschließlich zu seinem Vorteil beraten. Hierbei können Fehler ausgebügelt oder die Gestaltung des Vertrags korrigiert werden etwa in Bezug auf Zahlungsfristen, die unter Umständen die Finanzierung gefährden könnten, oder eine lastenfreie Übertragung. Dies ist besonders wichtig, wenn es um eher nicht alltägliche Sachverhalte geht wie Vorkaufsrechte, Nießbrauch- oder Wohnrechte.
Grundsätzlich ist dringend anzuraten, Immobilienkaufverträge von einem Anwalt prüfen zu lassen. Der Vertrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorgelegt werden, was in der Regel ausreichend Zeit für eine anwaltliche Prüfung bietet.

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