Recht im Hausbau

Der BSB rät: Kein Bauvorhaben ohne Firmen-Check

Der BSB rät: Kein Bauvorhaben ohne Firmen-Check. Foto: goodluz - Fotolia
Der BSB rät: Kein Bauvorhaben ohne Firmen-Check. Foto: goodluz - Fotolia

Berlin. Jeder Bauherr sollte sich ein konkretes Bild über den künftigen Vertragspartner verschaffen – über seine Seriosität, Fachkompetenz und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Bevor man sich vertraglich bindet, so der Rat des Bauherren-Schutzbund e.V., sollte nicht nur die Firma sondern auch das Hausangebot gründlich ohne Zeitdruck geprüft werden. Empfehlenswert ist, mehrere Hausanbieter einzubeziehen. Von der Qualität des Angebots und der Beratung kann man bereits viel über die Seriosität der Firma ablesen. Zu einem Hausangebot – so die Verbraucherschützer vom BSB – gehören ein detailliertes Preisangebot mit Mehrkosten für Sonderleistungen und Gutschriften für Eigenleistungen. Ebenso die komplette Bau- und Leistungsbeschreibung, der Vertrag mit Zahlungsplan, die Grundrisse mit Bemaßung sowie Angaben zur Wohnfläche und zum umbauten Raum. All diese Unterlagen benötigt auch die Bank zur Prüfung der Finanzierung.

Der Bauherren-Schutzbund empfiehlt, den Firmen-Check mit einer Wirtschaftsauskunft zu fundieren. Eine komplette Wirtschaftsauskunft liefert wesentlich mehr als nur  veröffentlichte Bilanzdaten und ermöglicht unter Einbeziehung von zahlreichen Bewertungskriterien eine Bonitätsbewertung des potenziellen Vertragspartners. Experten des Vereins verweisen allerdings darauf, dass Verbraucher mit der Bewertung der Auskünfte oftmals überfordert sind. Weil die Einschätzung eines Unternehmens Spezialkenntnisse und ausreichende Erfahrungen erfordert, beschränkt sich der Verein nicht auf die Bereitstellung von Informationen sondern verbindet damit auch die Beratung durch unabhängige Bauherrenberater und Vertrauensanwälte des BSB. Mitglieder des Vereins können nicht nur die Wirtschaftsauskunft – gleich ob über inländische oder ausländische Firmen – anfordern, sondern erhalten für den Zeitraum von 12 Monaten noch alle Nachtragsinformationen, falls sich in der Bewertung des Unternehmens Änderungen ergeben. Weitere Informationen zum Thema finden Interessenten auch in den BSB-Ratgebern aktuell „Typische Vertragspartner beim Hausbau“ oder „Prüfsteine zum Bauvertrag“ auf der Internetseite des Vereins.

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

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