Wir alle brauchen immer öfter fachmännischen Rat. Das gilt besonders für private Bau- und Immobilieninvestitionen mit erheblichen finanziellen Dimensionen – für Hausbau, Immobilienkauf und Modernisierung. Wichtiger Grund für immer mehr Verbraucher – so Rainer Huhle, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. – sich Rat und Unterstützung bei einer gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisation zu holen. Mit hohen Erwartungen, wie die jüngste Mitgliederbefragung des Vereins belegt. Für mehr als 70% der Befragten haben Unabhängigkeit und Fachkompetenz der Berater hohen Stellenwert. Mehr als 50% finden die Kombination von bautechnischer und baurechtlicher Beratung besonders wichtig. Fast 40% würdigen die verbraucherorientierte preiswerte Honorargestaltung.
Unabhängige Beratung ist gefragt
Überzeugen Sie sich von der Unabhängigkeit des Beraters. Auf Anbieter- und Produktneutralität bei der Beratung sollten Sie großen Wert legen. Ein unabhängiger Berater wird ihnen nur seine eigenen Beratungsleistungen gegen ein angemessenes Honorar anbieten. Sie stimmen sicher zu – ein Bauingenieur, der selbst Häuser vertreibt oder vorrangig für Bauträger arbeitet, wird sich schwer tun mit Unabhängigkeit und Marktneutralität in der Beratung. Gleiches gilt sicher auch für einen Energieberater, der Handwerker oder bestimmte Hersteller empfiehlt. Bevor Sie einen Berater beauftragen, sollten Sie also sicher sein, dass er wirklich unabhängig ist und damit Ihre berechtigten Interessen als Verbraucher wirksam vertreten kann.Zur Verantwortung seriöser Berater gehört auch, alle Umstände und Sachverhalte objektiv zu beurteilen. Das betrifft sowohl das Erkennen und die genaue Dokumentation tatsächlich vorhandener Mängel als auch die korrekte Ermittlung der Mängelbeseitigungskosten auf der Grundlage realistischer Kostenansätze. Anders ausgedrückt – ein unabhängiger Berater kann und wird keine Gefälligkeitsgutachten erstellen.
Fachkompetenz sichert Beratungsqualität
Sie werden schnell feststellen: Das Angebot von Beratern ist breit. Neben kompetenten gibt es auch selbst ernannte ohne ausreichendes Fachwissen und auch Abzocker, die nur das Geld der Kunden interessiert. Jeder, der als Berater auf dem Markt seine Leistungen anbietet, ist verpflichtet, auf Anforderung seine Fachkompetenz nachzuweisen. Architekten, Ingenieure oder qualifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden verfügen über die notwendigen Voraussetzungen für die Beratertätigkeit. Einen soliden Berater zeichnet zudem aus, dass er offen sagt, wenn er Spezialisten hinzuziehen muss.
Interessenkollision des Beraters vermeiden
Manchmal werden von unabhängigen Bauherrenberatern Leistungen erwartet, die von ihnen nicht erbracht werden können. Wenn ein Berater Planungsleistungen erbringt oder Bauleitertätigkeit ausübt, kann er sich nicht selbst kontrollieren. Vermittelt er Planungs- und Bauleistungen oder empfiehlt Firmen, ist er nicht mehr unabhängig und steht damit im Konfliktfeld zwischen Baufirma und Bauherr. Im Interesse des Verbrauchers müssen solche Interessenkollisionen vermieden werden.
Beratungsauftrag vereinbaren
Jeder Verbraucher ist gut beraten, seine Erwartungen an den Bauherrenberater konkret zu benennen. Bevor der Berater tätig wird, sollten Sie mit ihm in einem ausführlichen Gespräch den Beratungs- und Betreuungsbedarf diskutieren und den Leistungsumfang vereinbaren. Seine erfolgreiche Tätigkeit setzt voraus, dass dem Berater alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und dass Sie als Verbraucher aktiv mit ihm zusammenarbeiten. Die Praxis zeigt: Ohne Vertrauen geht es nicht. Wir empfehlen, den Beratervertrag schriftlich zu vereinbaren. Festhalten sollten Sie dort den Gegenstand der Beratung, untersetzt mit klar definierten Beratungs- und Betreuungsleistungen und wenn möglich mit terminlichen Vorgaben. Die Geschäftsgrundlage für die Vergütung, die Höhe des Honorars und mögliche Abschlagzahlungen nach jeweils erbrachten Leistungen sollten Sie ebenfalls mit Ihrem Berater regeln. Zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen gehört auch, dass die Ergebnisse von Beratungs- und Betreuungsleistungen schriftlich in einer Dokumentation niedergelegt werden. Nicht zu vergessen – die Beraterhaftung und der Versicherungsschutz sollten im Vertrag verankert sein. Falls Berater Ihnen gegenüber für die eigene Tätigkeit nicht haften wollen und keine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen können, werden Sie das sicher selbst richtig bewerten.
Gute Berater sind ihr Geld wert
Hin und wieder hören wir von Bauherren und Immobilienerwerbern, die Beratung sei zu teuer. Einerseits wird eine Top-Beratung erwartet, andererseits soll sie möglichst nichts kosten. Dabei weiß jeder, solide fachkompetente Beratung gibt es nicht zum Nulltarif. Auch wird oft zu wenig hinterfragt, welchen Nutzen eine solche Beratung eigentlich bringt. Die Frage ist also erlaubt: Ist ein guter Berater seinen Geld wert. Die Erfahrungen aus der Baupraxis geben darauf eine klare Antwort.
Ein Bauherrenberater stellt bei der Angebotsprüfung fest, dass der Zahlungsplan nicht akzeptiert werden kann. Der Bauherr müsste stets in Vorkasse gehen, und bereits bei Vertragsunterzeichnung würde eine erste Abschlagszahlung ohne Gegenleistung in Höhe von 8% des Werkvertragspreises fällig. Ein hohes finanzielles Risiko von ca. 10.000 bis 15.000 €, das durch die Beratung verhindert werden kann. Ist das nicht ein Beratungshonorar für die Angebotsprüfung von angenommen 300 € wert?
Die Prüfung eines Bauvertrages mit einfachem bis mittleren Schwierigkeitsgrad durch einen Rechtsanwalt kostet einem Mitglied des BSB zwischen 250 und 450 € brutto. Eingeschlossen sind da bereits die Beratung zu den Prüfergebnissen und die Übergabe schriftlicher Hinweise zum Vertrag. Lohnt sich solch eine Vertragsprüfung nicht, wenn damit bei einer Vertragssumme von beispielsweise 250.000 € Fallstricke im Vertrag erkannt werden, die Risiken im Umfang von mehreren zehntausend Euro verhindern können und dem Bauherren ein hohes Maß an Rechtssicherheit bringen.
Eine wissenschaftliche Untersuchung des Instituts für Bauforschung Hannover zeigt: Durch rechtzeitiges Erkennen von Baumängeln im Rahmen von baubegleitenden Qualitätskontrollen wurden beim Einfamilienhausbau bei verschiedenen Gewerken Bauschadenskosten in einer Größenordnung von 25.000 – 100.000 € vermieden. Dagegen steht ein Honorar in Höhe von beispielsweise 1.500 bis 2.500 € für eine komplette baubegleitende Beratung. Guter Rat zur rechten Zeit erspart also viel Ärger und Geld.
Der Bauherren-Schutzbund e.V. verfügt als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation über ein dichtes Beratungsnetz auf bautechnischem und baurechtlichem Gebiet. Engagierte Bauherrenberater und Vertrauensanwälte des BSB bieten privaten Bauherren im Alt- und Neubau, Immobilienerwerbern und Wohneigentümern unabhängigen Expertenrat.
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