Der Bauunternehmer hat nach Fertigstellung des Werkes einen Anspruch auf Abnahme. Dies ergibt sich aus § 12 VOB/B und aus § 640 BGB. Bei dieser Abnahme nehmen...
Der Bauunternehmer hat nach Fertigstellung des Werkes einen Anspruch auf Abnahme. Dies ergibt sich aus § 12 VOB/B und aus § 640 BGB. Bei dieser Abnahme nehmen...